Begriffe
- Typengebundenheit = Grundsätze betreffend Bestimmung der Eigentumsarten und Typen beschränkter dinglicher Rechte
- Typenfixierung = Grundsätze zur inhaltlichen Ausgestaltungsmöglichkeit dinglicher Rechte
Bedeutung
- Typengebundenheit
- Wichtig, weil die zulässigen Eigentumsarten und Typen beschränkter dinglicher Rechte zu beachten sind
- Typenfixierung
- Erfahrung in der Redaktion von Rechtsgeschäften des Immobiliarsachenrechts erforderlich
- Unterscheidung dingliche und obligatorische Texte
- Beachtung der Inhaltsvoraussetzungen bei Dienstbarkeiten (Dulden oder Unterlassen und ebenfalls dingliche und obligatorische, nicht ins Grundbuch eintragungsfähige Abreden)
- Erfahrung in der Redaktion von Rechtsgeschäften des Immobiliarsachenrechts erforderlich
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