Das Gesetz bestimmt, wann ein gepfändetes Grundstück durch Freihandverkauf verwertet werden darf.
Ein Freihandverkauf ist an drei kumulative Voraussetzungen gebunden (SchKG 143b):
- Einverständnis aller Beteiligten
- Durchgeführte Lastenbereinigung
- Einhaltung des Schätzungspreises
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das Grundstück freihändig verkauft werden. Mit diesen Freihandverkaufsvoraussetzungen soll vermieden werden, dass ein kleiner Kreis von Beteiligten das Grundstück zum Nachteil anderer unbeteiligter Gläubiger verschleudert.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist der Freihandverkauf wegen Rechtsverletzung anfechtbar.
Der Freihandverkaufsentscheid ist aber auch immer ein Ermessensentscheid.
Judikatur
- BGE 5A_849/2015 vom 27.06.2016
Weiterführende Link
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ImmobiliengesellschaftEinleitung zur ImmobiliengesellschaftAutoren:Immobilienbewertung / Immobilien...Einleitung zur Immobilienbewertung / Immob...Autoren:Direkte ImmobilienanlageEinleitung zur direkten ImmobilienanlageAutoren:Immobilien ab PlanEinleitung zu Immobilien ab PlanAutoren:GrundpfandrechtEinleitung zum Grundpfandrecht (Hypothek)Autoren:Stockwerkeigentum / Eigentumswoh...Einleitung zu Stockwerkeigentum / Eigentum...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht