Der Freihandverkauf kommt in folgenden tatsächlichen Abläufen zustande:
Offerte und Akzept
- Angebote der Interessenten
- Analoges Vorgehen wie unter den vertragsrechtlichen Regeln
- Subsidiäre Anwendung der Regeln des Obligationenrechts auf die Angebote der Kaufinteressenten
- Gespräch
- Gebundenheit nur für die Gesprächsdauer unter Anwesenden
- Protokollierung
- Schriftliches Angebot
- Grundsatz
- Gebundenheit bis nach den Umständen eine Antwort zu erwarten ist
- Ausnahme
- Bindungsfrist des Kaufinteressenten (auf eigene Initiative oder Verlangen der Konkursverwaltung)
- Massgeblichkeit der Bindungsfrist
- Bindungsfrist des Kaufinteressenten (auf eigene Initiative oder Verlangen der Konkursverwaltung)
- Grundsatz
- Gespräch
Verfügung der Konkursverwaltung
- = Perfektion des Freihandkaufvertrages
- Offerte des Kaufinteressenten
- Verfügung der Konkursverwaltung
- Zulässigkeit von suspensiv oder resolutiv bedingten Freihandverkaufsverfügung
- Ergänzungsverfügung über Bedingungseintritt notwendig, da bedingte Rechtsgeschäfte nicht ins Grundbuch eingetragen werden können (vgl. GBVo 47)
- Form
- (schriftliche und protokollierte) Freihandverkaufsverfügung
- Freihandverkaufsverfügung bildet den Rechtsgrundausweis (eigener Art), welche die Schutzzwecke der öffentlichen Beurkundung wahrnimmt (klare Feststellung der Willenserklärungen, Schutz der Parteien vor Übereilung, Verkehrssicherheit, erhöhte Beweisfunktion
- Heute herrschende Praxis
- Vgl. auch BGE 99 II 360, ZBGR 1996, 408
- Öffentliche Beurkundung?
- Eine öffentliche Urkunde ist zwar zulässig, erübrigt sich aber durch das von der Konkursverwaltung erstellte Protokoll gemäss SchKG 8 Abs. 2
- (schriftliche und protokollierte) Freihandverkaufsverfügung
Literatur
- BÜRGI URS, Strategien und Probleme bei der Zwangsvollstreckung von verpfändeten Grundstücken, in: Berner Bankrechtstag, BBT Band 3, Bern 1996, S. 159 ff.
- GASSER DOMINIK, Revidiertes SchKG – Hinweise auf kritische Punkte, ZBJV 1996, 643 ff.
- HÄUSERMANN, MARKUS, Freihandverkauf von Immobilien im revidierten SchKG, in: ST 1995, 513 ff.
- LORANDI FRANCO, Der Freihandverkauf im Schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Diss. St. Gallen 1994
- LORANDI FRANCO, Änderungen, Neuerungen und Altbewährtes bei der Verwertung, in: Das revidierte Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG), Tagung vom 04.04.1995, St. Gallen 1995
- STUTZ FELIX, Der Freihandverkauf im SchKG, Diss. Zürich 1978
Judikatur
- Voraussetzungen
- Mehrgebotsrecht der Gläubiger
- BGE 5A_678/2012 (Gegenstände von besonderem Wert)
- BGE 5A_256/2012 (Massgeblichkeit der Konkursinventar-Schätzung)
- BGE 5A_190/2010 (Berücksichtigung verspätetes Angebot)
- Durchführung des Freihandverkaufs
- Form
- Eigentumsübergang
- Anfechtung durch den Konkursiten
- BGE 5A_590/2010
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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