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Grundstückverwertung

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Deckungsumfang

Rechtsgebiet:
Grundstückverwertung
Stichworte:
Grundstückverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Forderungsdeckung wird unterschieden in:

Volle Deckung

    • Fällige, nicht zu überbindende Schuld
      • Grundpfandgläubiger erhält den auf seine Grundpfandforderung entfallenden Verwertungserlös ausbezahlt, ein allf. Erlösüberschuss fällt in die Allgemeine (Konkurs-)Masse
    • Nicht fällige, zu überbindende Schuld
      • =   Überbindungssystem
      • Der Grundpfandgläubiger erhält vollumfänglich einen neuen Schuldner, den Erwerber des Pfandobjektes

Ungenügende Deckung, ev. keine Deckung

    • Keine Anwendung des Deckungsprinzips
      • Im Konkurs wird das betreibungs-rechtliche Deckungsprinzip nicht angewandt
    • Fällige, nicht zu überbindende Schuld
      • Löschung Pfandrecht im Grundbuch und Löschung Pfandtitel
      • Auszahlung des auf die Pfandforderung entfallenden Verwertungsergebnisses an den bzw. die Grundpfandgläubiger
      • Teilnahme des nicht gedeckten Teils der Pfandforderung als Pfandausfall in der 3. Konkursklasse am Erlös der Allgemeinen Masse
    • Nicht fällige, zu überbindende Schuld
      • Teillöschung des Pfandrechts im Grundbuch und Reduktion Titelsumme, soweit keine Deckung
      • Überbindung der Grundpfandforderung auf den Ersteigerer, sofern und soweit durch den Zuschlag gedeckt
      • Der nicht gedeckte Teilbetrag (Pfandausfall) nimmt in der 3. Konkursklasse am allf. Erlös der Allgemeinen (Konkurs-)Masse teil

Gesetzestexte

Weiterführende Informationen

Lehre

  • BÜRGI URS, Strategien und Probleme bei der Zwangsvollstreckung von verpfändeten Grundstücken, in: Berner Bankrechtstag, BBT Band 3, Bern 1996, S. 159 ff.

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