Bei der Forderungsdeckung wird unterschieden in:
Volle Deckung
- Fällige, nicht zu überbindende Schuld
- Grundpfandgläubiger erhält den auf seine Grundpfandforderung entfallenden Verwertungserlös ausbezahlt, ein allf. Erlösüberschuss fällt in die Allgemeine (Konkurs-)Masse
- Nicht fällige, zu überbindende Schuld
- = Überbindungssystem
- Der Grundpfandgläubiger erhält vollumfänglich einen neuen Schuldner, den Erwerber des Pfandobjektes
Ungenügende Deckung, ev. keine Deckung
- Keine Anwendung des Deckungsprinzips
- Im Konkurs wird das betreibungs-rechtliche Deckungsprinzip nicht angewandt
- Fällige, nicht zu überbindende Schuld
- Löschung Pfandrecht im Grundbuch und Löschung Pfandtitel
- Auszahlung des auf die Pfandforderung entfallenden Verwertungsergebnisses an den bzw. die Grundpfandgläubiger
- Teilnahme des nicht gedeckten Teils der Pfandforderung als Pfandausfall in der 3. Konkursklasse am Erlös der Allgemeinen Masse
- Nicht fällige, zu überbindende Schuld
- Teillöschung des Pfandrechts im Grundbuch und Reduktion Titelsumme, soweit keine Deckung
- Überbindung der Grundpfandforderung auf den Ersteigerer, sofern und soweit durch den Zuschlag gedeckt
- Der nicht gedeckte Teilbetrag (Pfandausfall) nimmt in der 3. Konkursklasse am allf. Erlös der Allgemeinen (Konkurs-)Masse teil
Gesetzestexte
Art. 816 ZGB
1 Der Gläubiger hat ein Recht darauf, im Falle der Nichtbefriedigung sich aus dem Erlöse des Grundstückes bezahlt zu machen.
2 Die Abrede, wonach das Grundpfand dem Gläubiger, wenn er nicht befriedigt wird, als Eigentum zufallen soll, ist ungültig.
3 Sind mehrere Grundstücke für die gleiche Forderung verpfändet, so ist die Betreibung auf Pfandverwertung gleichzeitig gegen alle zu richten, die Verwertung aber nach Anordnung des Betreibungsamtes nur soweit nötig durchzuführen.
Art. 817 ZGB
1 Der Erlös aus dem Verkaufe des Grundstückes wird unter die Grundpfandgläubiger nach ihrem Range verteilt.
2 Gläubiger gleichen Ranges haben unter sich Anspruch auf gleichmässige Befriedigung.
Weiterführende Informationen
Lehre
- BÜRGI URS, Strategien und Probleme bei der Zwangsvollstreckung von verpfändeten Grundstücken, in: Berner Bankrechtstag, BBT Band 3, Bern 1996, S. 159 ff.