über seine Reisetätigkeit regelmässig Bericht zu erstatten
die erhaltenen Bestellungen dem Arbeitgeber sofort zu übermitteln
ihn von erheblichen Tatsachen, die seinen Kundenkreis betreffen, in Kenntnis zu setzen.
(OR 348 Abs. 3)
Die regelmässige Berichterstattung umfasst in der Regel:
Kundenbesuche
tägliches Reporting
Kundenbesuchsmeldungen nach Ort, Tag, Zeit und Dauer
Abschluss oder Vermittlung von Geschäften mit den notwendigen Spezifikationen
Warengattungen
Qualitäten
Mengen
Lieferfristen
Lieferkonditionen (incoterms)
Preise
Rabatte, Skonti und Zahlungsfristen
Erhebliche Tatsachen
Als erhebliche Tatsachen können gelten:
Produktemängel
Marktentwicklungs-Infos
Veränderungen beim Kunden (Uebernahme durch einen Konkurrenten)
uam
LAWMEDIA Newsletter
Informiert bleiben.
Kostenlos.
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.