Der Handelsreisendenvertrag (kurz HRV) charakterisiert sich durch folgende Elemente:
- Aussendienst
- Kundenbetreuung ausserhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers
- verbunden mit hauptsächlicher Reisetätigkeit
- Vermittlung oder Abschluss von Geschäften
- im Namen und
- auf Rechnung
- eines kaufmännischen Unternehmens (Arbeitgeber)
- Geschäfte jeder Art
- Absatzgeschäfte mit Kunden des Arbeitgebers
- Keine
- Einkaufsgeschäfte mit Lieferanten
- Geschäfte mit unmittelbarer Erfüllung vor Ort (Hausieren)
- gegen Lohn
- mit Pflicht zum Tätigwerden
- Gegensätze:
- Mäkeleivertrag oder Agenturvertrag
- Abrede betreffend vorübergehende Tätigkeit
- bezieht sich auf die Dauer
- meint nicht ein „Anheimstellen des Tätigwerdens“
- Gegensätze:
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- ohne Delcredere oder Inkassoverantwortung
Vertriebsvarianten
Informationen zu Vertriebsvarianten bzw. den unterschiedlichen Vertriebsverträgen finden Sie unter vertriebsrecht.ch
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