Ausgangslage
Liegt das zu vermittelnde Grundstück in einem andern Land als der Makler seinen Sitz hat, liegt eine – hier interessierende – grenzüberschreitende Mäkelei vor:
- Grundstück: in der Schweiz
- Makler: im Ausland
- Auftraggeber: in der Schweiz oder im Ausland.
Hier finden Sie folgende Informationen zum Thema Immobilienmakler aus dem Ausland: