LAWINFO

Immobilienmaklerrecht / Maklervertrag

QR Code

Probleme der Kausalität

Rechtsgebiet:
Immobilienmaklerrecht / Maklervertrag
Stichworte:
Immobilienmaklerrecht, Maklervertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ist die Tätigkeit des Maklers für den Vertragsschluss nicht kausal, steht ihm keine Provision zu. Die Frage, ob die Tätigkeit des Maklers für den Vertragsschluss kausal war oder nicht, kann Probleme bereiten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der abgeschlossene Vertrag vom vorgesehenen Vertrag abweicht.

Nachfolgend werden folgende Probleme der Kausalität kurz dargestellt:

  1. Beweislastverteilung
  2. Abweichung in der Art des Geschäfts
  3. Abweichung im Vertragsobjekt
  4. Abweichung im Objektwert
  5. Abweichung betreffend Vertragsparteien
  6. Zeitablauf

Fallbeispiele zur Kausalität

Unter Fallbeispiele finden Sie diverse Fallbeispiele / Praxisfragen zur Kausalität der Provision.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.