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Immobilienmaklerrecht / Maklervertrag

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Honorarvollstreckung

Datum:
01.07.2010
Update:
12.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtsweg

Die Vollstreckung der Honoraransprüche ist trotz internationaler Vollstreckungsregeln- bzw. –vereinbarungen komplex und aufwändig:

  • Anerkennungsprozess (Leistungsklage)
    • Provisionsleistungspflicht
  • Vollstreckungsverfahren
    • Betreibung auf Pfändung oder Konkurs
    • ev. Arrest

Honorarsicherung

Zur Absicherung der Honoraransprüche hat der Makler folgende Möglichkeiten:

  • mittelbar:
    • Recht zur Entgegennahme der „Reservationszahlung“
    • Recht zur Entgegennahme der „Kaufpreisanzahlung“, sofern und soweit Kauf und grundbuchlicher Vollzug auseinanderfallen
    • Wahl des Mäkeleityps der „Abschlussmäkelei“
  • unmittelbar:
    • Bankgarantie des Auftraggebers
    • Honorarvorschuss

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

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