Rechtsweg
Die Vollstreckung der Honoraransprüche ist trotz internationaler Vollstreckungsregeln- bzw. –vereinbarungen komplex und aufwändig:
- Anerkennungsprozess (Leistungsklage)
- Provisionsleistungspflicht
- Vollstreckungsverfahren
- Betreibung auf Pfändung oder Konkurs
- ev. Arrest
Honorarsicherung
Zur Absicherung der Honoraransprüche hat der Makler folgende Möglichkeiten:
- mittelbar:
- Recht zur Entgegennahme der „Reservationszahlung“
- Recht zur Entgegennahme der „Kaufpreisanzahlung“, sofern und soweit Kauf und grundbuchlicher Vollzug auseinanderfallen
- Wahl des Mäkeleityps der „Abschlussmäkelei“
- unmittelbar:
- Bankgarantie des Auftraggebers
- Honorarvorschuss