Muster: Vertragsklauseln
- Parteien
- Hauptleistung
- Nachweismäkelei
- Abschlussmäkelei
- Exklusivität
- Dauer
- Nebenleistungen
- Honorar
- MWST-Pflicht
- Tilgung
- Honorarvorschuss:
- Der Auftraggeber hat dem Makler innert 10 Tagen ab Unterzeichnung dieser Vereinbarung einen Honorarvorschuss von CHF xxx, zuzüglich MWST (zur Zeit von x,xx %), zu bezahlen.
- Weitere Bestimmungen
- Reservationsvereinbarung
- Der Makler ist berechtigt, mit einem potentiellen Käufer, der einen Finanzierungsnachweis über den Kaufpreis vorlegt und die Preisvorgaben erfüllt, eine Reservationsvereinbarung zu schliessen und eine Reservationszahlung in angemessener Höhe zu verlangen, welche akonto seiner Bemühungen verwenden darf.
- Schriftformabrede
- Rechtswahl
- Anwendbar ist Schweizerisches Recht, unter Ausschluss des „Wiener Kaufsrechts“.
- Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist Zürich.
- Zuständiges Gericht
- Erstinstanzlich zuständig ist das Handelsgericht des Kantons Zürich, sofern und soweit eine Zuständigkeitsvereinbarung möglich ist. [oder]
- Allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mäklervertrag sollen durch ein Schiedsgericht in Zürich (Schweiz) entschieden werden.
- Sicherstellung der Steuern
- Der Makler übergibt innert 20 Tagen nach Bezahlung des Honorarvorschusses dem Auftraggeber zur Absicherung der Solidarhaft von Käufer und Verkäufer aus eine Bankgarantie über CHF xxx [entsprechend 3 % des geplantes Kaufpreises der Immobilie], befristet bis xxx [zB 18 Monate länger als der Maklervertrag gültig ist]
- Oder: Der Auftraggeber ist erst zur Bezahlung des Maklerhonorars verpflichtet, wenn der Makler den Nachweis der Fiskalbehörden erbracht hat, dass er alle Steuern aus diesem Vermittlungsgeschäft bezahlt hat.
- Salvatorische Klausel
- Reservationsvereinbarung
- Ort, Datum und Unterschriften
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.