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Immobilienmaklerrecht / Maklervertrag

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Maklervertrags-Arten

Rechtsgebiet:
Immobilienmaklerrecht / Maklervertrag
Stichworte:
Immobilienmaklerrecht, Maklervertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es werden in der Praxis die folgenden zwei Makler-Mandatierungsarten unterschieden:

Nachweismäkelei

  • Makler muss nur Immobilien-Kaufinteressenten bezeichnen
  • Kaufinteressenten-Nachweis berechtigt zur Maklerprovision

Abschlussmäkelei

  • Makler ist für das Zustandekommen des Immobilienkaufs oder –verkaufs verantwortlich
  • Der Makler kann erst im Fall der öffentlichen Beurkundung des Grundstückkaufs den Maklerlohn beanspruchen (mit Vorteil wird vereinbart, dass der Honoraranspruch erst mit dem grundbuchlichen Vollzug entsteht).

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