Als sog. Börsenmantel wird eine börsenkotierte Gesellschaft bezeichnet, die das operative Geschäft aufgegeben hat und nur noch ihr Vermögen, zB Immobilien, Wertpapiere und Barvermögen, verwaltet. Solche Gesellschaften sind für Investoren als Alternative zum eigenen IPO interessant. Es lassen sich Zeit und IPO-Kosten sparen und vielleicht können Firma (Name) und Reputation eines Unternehmens aus der Gründerzeit übernommen werden. Es liegt in diesem Fall aber kein verpönter vermögensloser AG-Mantel vor.
Erwerb und Verwendung des Börsenmantels sind Strategie-Sache des Investors. Es gibt viele „Stellschrauben“:
- Stufe Beteiligung
- Aktienerwerb
- Kapitalerhöhung und Zeichnung durch den neuen Investor, mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss
- Stufe Unternehmen
- Intensivierung bzw. Wiederaufnahme des bisherigen core Businesses
- Sacheinlage eines operativen Geschäfts
- Fusion mit einer operativen, aber nicht börsenkotierten Gesellschaft
- Steuerliche Nutzung von Verlustvorträgen
- uam
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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