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Indirekte Immobilienanlage

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Aktienbuch und Aktionär

Rechtsgebiet:
Indirekte Immobilienanlage
Stichworte:
Indirekte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aktienbuch

Im Aktienbuch dürfen und können nur Namenaktionäre eingetragen werden. Der Aktienbucheintrag ist für die Realisierung der Mitgliedschaftsrechte (Stimmrechte etc.) notwendig.

Weiterführende Informationen

» Aktiengesellschaft: Aktienbuch

Aktionär

Aktionärsarten

Als wirtschaftlich Berechtigte einer Immobilien-Aktiengesellschaft sind denkbar::

  • Alleinaktionär (Einmann-Aktiengesellschaft)
  • Hauptaktionär, mit weiteren Aktionären
  • mehrere Aktionäre
  • Publikumsaktionäre (bei börsenkotierten Immobilienaktiengesellschaften)

Weiterführende Informationen

» Aktiengesellschaft: Aktionär

Immobilien- bzw. Aktienerwerb durch Personen im Ausland

  • Direkter Immobilienerwerb (asset deal)
    • Eine schweizerisch beherrschte Immobilien-AG darf Immobilien jeder Nutzungsart erwerben
    • Eine ausländisch beherrschte Immobilienaktiengesellschaft kann nur eine schweizerische Immobilie erwerben, die eine erlaubte gewerbliche Nutzung vorsieht
  • Indirekter Immobilienerwerb (share deal)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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