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Indirekte Immobilienanlage

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Aktienbuch und Aktionär

Rechtsgebiet:
Indirekte Immobilienanlage
Stichworte:
Indirekte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aktienbuch

Im Aktienbuch dürfen und können nur Namenaktionäre eingetragen werden. Der Aktienbucheintrag ist für die Realisierung der Mitgliedschaftsrechte (Stimmrechte etc.) notwendig.

Weiterführende Informationen

» Aktiengesellschaft: Aktienbuch

Aktionär

Aktionärsarten

Als wirtschaftlich Berechtigte einer Immobilien-Aktiengesellschaft sind denkbar::

  • Alleinaktionär (Einmann-Aktiengesellschaft)
  • Hauptaktionär, mit weiteren Aktionären
  • mehrere Aktionäre
  • Publikumsaktionäre (bei börsenkotierten Immobilienaktiengesellschaften)

Weiterführende Informationen

» Aktiengesellschaft: Aktionär

Immobilien- bzw. Aktienerwerb durch Personen im Ausland

  • Direkter Immobilienerwerb (asset deal)
    • Eine schweizerisch beherrschte Immobilien-AG darf Immobilien jeder Nutzungsart erwerben
    • Eine ausländisch beherrschte Immobilienaktiengesellschaft kann nur eine schweizerische Immobilie erwerben, die eine erlaubte gewerbliche Nutzung vorsieht
  • Indirekter Immobilienerwerb (share deal)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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