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Indirekte Immobilienanlage

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Aktienübertragung

Rechtsgebiet:
Indirekte Immobilienanlage
Stichworte:
Indirekte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausserbörslicher Aktienerwerb

Die Aktien-Übertragung von Inhaber- und Namen-Titeln erfolgt unterschiedlich:

Inhaberaktien

  • mit ausgestellten Titeln (Wertpapiere oder Zertifikate)
    • Übertragung durch blosse Besitzesübergabe
  • ohne ausgestellte Titel (ohne Wertpapiere oder Zertifikate)
    • Zession

Namenaktien

  • mit ausgestellten Titeln (Wertpapiere oder Zertifikate)
    • Übertragung durch
      • Besitzesübergabe und
      • Indossament (Ausgestaltung als Ordrepapier) oder
      • Zession (Ausgestaltung als Rektapapier)
  • ohne ausgestellte Titel (ohne Wertpapiere oder Zertifikate)
    • Zession
  • mit Vinkulierung
    • Statuten können Übertragung der Aktien ganz oder teilweise verbieten
    • Eintragung eines Aktienerwerbers im Aktienbuch kann verweigert werden, mit oder ohne Grundangabe
      • Problem: Spaltung der Aktionärsrechte, d.h. von Vermögens- + Mitgliedschafts-Rechten

Börslicher Aktienerwerb

Der Aktienerwerb über die Börse geschieht in 3 Etappen:

  1. Veräusserungsgeschäft (in der Regel Kauf)
  2. Meldung durch den Käufer (Identifikation des Käufers bei der Verkäuferbank) bzw. ev. Unterbleiben der Käufer-Meldung
  3. Anerkennung des Käufers durch die AG oder Ablehnung.

Gesetzliche Grundlage

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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