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Indirekte Immobilienanlage

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Aktienübertragung

Rechtsgebiet:
Indirekte Immobilienanlage
Stichworte:
Indirekte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausserbörslicher Aktienerwerb

Die Aktien-Übertragung von Inhaber- und Namen-Titeln erfolgt unterschiedlich:

Inhaberaktien

  • mit ausgestellten Titeln (Wertpapiere oder Zertifikate)
    • Übertragung durch blosse Besitzesübergabe
  • ohne ausgestellte Titel (ohne Wertpapiere oder Zertifikate)
    • Zession

Namenaktien

  • mit ausgestellten Titeln (Wertpapiere oder Zertifikate)
    • Übertragung durch
      • Besitzesübergabe und
      • Indossament (Ausgestaltung als Ordrepapier) oder
      • Zession (Ausgestaltung als Rektapapier)
  • ohne ausgestellte Titel (ohne Wertpapiere oder Zertifikate)
    • Zession
  • mit Vinkulierung
    • Statuten können Übertragung der Aktien ganz oder teilweise verbieten
    • Eintragung eines Aktienerwerbers im Aktienbuch kann verweigert werden, mit oder ohne Grundangabe
      • Problem: Spaltung der Aktionärsrechte, d.h. von Vermögens- + Mitgliedschafts-Rechten

Börslicher Aktienerwerb

Der Aktienerwerb über die Börse geschieht in 3 Etappen:

  1. Veräusserungsgeschäft (in der Regel Kauf)
  2. Meldung durch den Käufer (Identifikation des Käufers bei der Verkäuferbank) bzw. ev. Unterbleiben der Käufer-Meldung
  3. Anerkennung des Käufers durch die AG oder Ablehnung.

Gesetzliche Grundlage

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