Insolvenzerklärung oder Privatkonkurs
Mit der Insolvenzerklärung erklärt sich eine Privatperson oder eine Gesellschaft bzw. juristische Person beim Gericht für zahlungsunfähig und ersucht um Eröffnung des Konkurses. Umgangssprachlich wird die Insolvenzerklärung einer Privatperson oft auch als Privatkonkurs bezeichnet. Dieser Begriff ist im Gesetz nicht enthalten.
Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz
Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit ist mit demjenigen der Insolvenz synonym. Beide Begriffe bedeuten, dass eine Gesellschaft (oder Person) ihren finanziellen Verpflichtungen mangels Liquidität oder Kapitaldeckung nicht mehr nachkommen kann.