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Insolvenzerklärung

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Verfahren

Datum:
07.09.2009
Update:
24.08.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • I.d.R. findet eine Anhörung des Konkursiten statt
  • An der Verhandlung
    • ist die Zahlungsunfähigkeit glaubhaft zu machen
    • wozu möglichst Belege über die Schulden, Vermögen, Einkommen, laufende Ausgaben und laufende Betreibungen bzw. Pfändungen vorzulegen sind
    • ist glaubhaft zu machen, dass eine einvernehmliche Schuldenbereinigung nach SchKG 333 nicht möglich ist. (Eine solche ist i.d.R. nicht möglich.)
    • ist spätestens der Kostenvorschuss zu leisten
  • Konkurseröffnung, sofern alle Voraussetzungen gegeben sind
  • Durchführung des Konkursverfahrens durch das Konkursamt
  • Das Konkursamt beansprucht weitere Kostenvorschüsse

Literatur

  • LANTER MARCO, Die Insolvenzerklärung als Mittel zur Abwehr von Pfändungen, Zürich 1976, S. 48

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