- Gerichtsgebühr für Gerichtsverfahren
- Rest des Vorschusses wird dem Konkursamt überwiesen
- Konkursamt verlangt weitere Vorschüsse zur Durchführung des Konkurses. Werden diese nicht geleistet, wird das Verfahren mangels Aktiven eingestellt.
Kostenvorschüsse geleistet: Der Konkurs wird durchgeführt und den Gläubigern werden Verlustscheine ausgestellt. Der Zinslauf ist gestoppt und der Konkursit kann bei künftigen Betreibungen für die alten Schulden die Einrede fehlenden neuen Vermögens erheben.
Kostenvorschüsse nicht geleistet: Das Verfahren wird mangels Aktiven eingestellt und alle laufenden Betreibungen und Pfändungen leben wieder auf. Die Zinsen laufen weiter und der Konkursit trägt die Kosten.