Belege
- Kopie eines Identitätsausweises dem Gesuch beilegen
- Belege zusammenstellen und zur Verhandlung mitnehmen:
- über das Einkommen
- Lohnabrechnungen
- Lohnausweis
- Vermögenswerte
- Grundstücke
- Fahrzeuge
- Bankkonti
- über die laufenden Ausgaben
- Mietzins
- Krankenkasse
- Versicherungen
- Strom/Gas/Wasser
- Billag / Telefon
- Steuern
- usw.
- über laufende
- Betreibungen
- Pfändungen
- über das Einkommen
Hinweis: Das Gericht nimmt i.d.R. nur kurz Einsicht in die Belege zur Kontrolle der Glaubhaftmachung der Voraussetzungen des Gesuches. Die Belege sind jedoch für den Konkursbeamten von erheblicher Bedeutung, weshalb sie für diesen aufzubewahren sind.