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Kaufvertrag

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Barkauf, Kreditkauf, Pränumerandokauf

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Je nach vereinbartem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung wird beim Kaufpreis folgendermassen unterschieden:

Barkauf

  • Kaufpreis wird mit Übergabe des Kaufgegenstandes fällig
  • Barkauf wird gesetzlich vermutet
    • für den Fahrniskauf
      • OR 184 Abs. 2
    • für den Grundstückskauf
      • OR 213 Abs. 1
    • Leistungsaustausch Zug-um-Zug

Barkauf ist nicht gleich Handkauf

  • Beim Handkauf fällt Vertragsschluss und Erfüllung zusammen
  • Deshalb gilt:
    • Barkauf nicht immer gleich Handkauf
    • Handkauf ist immer auch Barkauf

Kreditkauf

  • Kaufpreis muss erst nach der Lieferung bezahlt werden
  • Sonderregeln beim Abzahlungskauf nach KKG

Pränumerandokauf

  • Kaufpreis muss vor der Lieferung bezahlt werden

Gesetzestexte

Literatur

  • Müller-Chen Markus / Huguenin Claire, Vertragsverhältnisse Teil 1: Innominatkontrakte, Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Leihe; Art. 184-318 OR, Zürich, 2016, S. 139

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