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Kaufvertrag

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Barkauf, Kreditkauf, Pränumerandokauf

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Je nach vereinbartem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung wird beim Kaufpreis folgendermassen unterschieden:

Barkauf

  • Kaufpreis wird mit Übergabe des Kaufgegenstandes fällig
  • Barkauf wird gesetzlich vermutet
    • für den Fahrniskauf
      • OR 184 Abs. 2
    • für den Grundstückskauf
      • OR 213 Abs. 1
    • Leistungsaustausch Zug-um-Zug

Barkauf ist nicht gleich Handkauf

  • Beim Handkauf fällt Vertragsschluss und Erfüllung zusammen
  • Deshalb gilt:
    • Barkauf nicht immer gleich Handkauf
    • Handkauf ist immer auch Barkauf

Kreditkauf

  • Kaufpreis muss erst nach der Lieferung bezahlt werden
  • Sonderregeln beim Abzahlungskauf nach KKG

Pränumerandokauf

  • Kaufpreis muss vor der Lieferung bezahlt werden

Gesetzestexte

Literatur

  • Müller-Chen Markus / Huguenin Claire, Vertragsverhältnisse Teil 1: Innominatkontrakte, Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Leihe; Art. 184-318 OR, Zürich, 2016, S. 139
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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