Neben den in OR 184 Abs. 1 genannten Hauptpflichten des Käufers, nämlich Kaufpreiszahlung und Annahme der Kaufsache, existieren parallel zur Prüfpflicht und Rügepflicht weitere Nebenpflichten, welche sich aus Gesetz, Vertrag oder aus Treu und Glauben ergeben können:
Begriff
- Nebenpflichten = Sämtliche Pflichten des Käufers, welche nicht unter die Pflicht zur Kaufpreiszahlung oder unter die Annahmepflicht fallen
Grundlagen
- Gesetzliche Nebenpflichten
- zB Tragung der Beurkundungskosten und der Abnahmekosten
- OR 188
- zB Pflicht zur Bezahlung der Transportkosten
- OR 189
- zB Pflicht zur Aufbewahrung beanstandeter Ware
- OR 204 Abs. 2
- zB Tragung der Beurkundungskosten und der Abnahmekosten
- Nebenpflichten aus Treu und Glauben (ZGB 2)
- BGE 132 II 161 E. 4.2
- BGE 127 III 199
- Nebenpflichten aus Verkehrssite oder Handelsbrauch
- Nebenpflichten aus Parteivereinbarung
- Parteien können beliebige weitere Nebenpflichten verabreden
- Mitwirkungspflicht
- Tragung gewisser Kosten, Steuern, Zölle
- Versicherungspflicht
- etc.
- Parteien können beliebige weitere Nebenpflichten verabreden
Nichterfüllung von Nebenpflichten
- Kein Erfüllungsanspruch
- Kein selbständig einklagbarer Erfüllungsanspruch bei Pflichtverletzung
- Ausnahme
- Wenn Nebenpflicht in das vertragliche Synallagma miteinbezogen werden kann, d.h. untrennbar mit einer Hauptleistung verbunden ist
- zB Prüfungspflicht und Rügepflicht kann als Rechtspflicht ausgestaltet werden
- Wenn Nebenpflicht in das vertragliche Synallagma miteinbezogen werden kann, d.h. untrennbar mit einer Hauptleistung verbunden ist
Schadenersatz
- Verletzungen von Nebenpflichten berechtigen zu Schadenersatz (positive Vertragsverletzung) nach OR 97
- BGE 122 III 106 E. 4
Literatur
- Koller Alfred, BSK-OR I, 5. Aufl., Basel 2011, N 82 ff. zu Art. 184
- Bucher Eugen, OR Besonderer Teil, 3. Aufl., Zürich 1988, S. 52 ff.
Judikatur
- Zum Schadenersatz
- BGE 122 III 106 E. 4
- Zur Verpackungspflicht
- Zu Pflichten aus Treu und Glauben
- BGE 132 II 161 E. 4.2
- BGE 127 III 199
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.