Der Verkäufer muss dem Käufer nicht nur die Verfügungsgewalt über die Kaufsache verschaffen, sondern ihm auch das unbelastete Eigentum an der Kaufsache übertragen. Je nachdem, ob es sich bei der Kaufsache um eine bewegliche Sache, ein Grundstück oder ein Recht handelt, sind die nachfolgend dargestellten Bestimmungen zu beachten.
LAWINFO
Kaufvertrag