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Kaufvertrag

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Schadenersatz

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

  • Schadenersatz   =   Ausgleich eines durch die fehlerhafte Ware verursachten Schadens

Grundlagen

  • OR 208 Abs. 2 und 3

Umfang des Schadenersatzes

  • Unmittelbarer Schaden
    • Unmittelbarer Schaden ist vom Käufer – unabhängig von seinem Verschulden – zu ersetzen
      • vgl. OR 208 Abs. 2
  • Mittelbarer Schaden
    • Weitere (mittelbarer) Schaden hat der Verkäufer im Falle seines Verschuldens zu ersetzen
      • vgl. OR 208 Abs. 3
    • Nach herrschender Lehre auch entgangener Gewinn (lucrum cessans)

Ersatz aus Mangelfolgeschäden

  • Umfang des Schadens
    • Mangelfolgeschaden kann mittelbar oder unmittelbar sein
  • Abgrenzung
    • Massgebliches Abgrenzungskriterium ist gemäss Bundesgericht die Länge der Kausalkette zwischen der Schadensursache und dem eingetretenen Schaden

Literatur

  • Giger Hans, Berner Kommentar, 2. Aufl., N. 38 zu Art. 208 OR
  • Guhl Theo/Koller Alfred, Das Schweizerische Obligationenrecht, 9. Aufl., S. 388 Rz. 40
  • Honsell Heinrich, Schweizerisches Obligationenrecht, Besonderer Teil, 8. Aufl., S. 106 ff.

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