LAWINFO

Kaufvertrag

QR Code

Übergabe bewegliche Sachen

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nachfolgend wird darauf eingegangen, wie dem Käufer die tatsächliche Gewalt über die gekaufte bewegliche Sache verschafft werden kann:

Begriff

  • Übergabe =   Verschaffung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die gekaufte Sache (Gewahrsam)

Grundlagen

  • OR 184 Abs. 1
  • ZGB 922 ff.

Rechtsnatur

  • Übergabe gemäss OR 184 Abs. 1 ist dispositiver Natur
    • Besitzübertragung kann deshalb auch ohne Übergabe stattfinden
    • Übergabe ist nicht identisch mit Besitzverschaffung
      • ZGB 922 Abs. 1 und Abs. 2

Besitzübertragung unter Anwesenden

  • eigentliche traditio
    • Besitz durch die Übergabe der Sache selbst
      • ZGB 922 Abs. 1
  • uneigentliche traditio
    • Besitz durch die Übergabe der Mittel, die dem Käufer die Gewalt über die Sache verschaffen
      • ZGB 922 Abs. 1
  • longa manu traditio
    • Die Übergabe ist vollzogen, sobald sich der Empfänger mit Willen des Verkäufers in der Lage befindet, die Gewalt über die Sache auszuüben
      • ZGB 922 Abs. 2

Besitzübertragung ohne Übergabe

  • Gesetzlich geregelte Fälle
    • Besitzanweisung
      • Ohne Übergabe kann der Besitz einer Sache erworben werden, wenn ein Dritter im Besitz der Sache verbleibt (Vgl. BGE 132 III 155 4)
        • ZGB 924 Abs. 1
    • Besitzeskonstitut
      • Ohne Übergabe kann der Besitz einer Sache erworben werden, wenn der Veräusserer selbst auf Grund eines besonderen Rechtsverhältnisses im Besitz der Sache verbleibt
        • ZGB 924 Abs. 1
  • Im Gesetz nicht geregelte Fälle
    • Besitzwandlung; brevi manu traditio
      • Käufer hat Sache beim Kaufabschluss bereits in seinem (unselbständigen) Besitz
  • Anwendungsfälle
    • eigentliche traditio
      • Gekaufter Blumenstrauss wird gleich im Blumengeschäft übergeben
    • uneigentliche traditio
      • Schlüsselübergab zum gekauften Motorrad
    • longa manu traditio
      • Gekauftes Holz kann beim Bauern jederzeit abgeholt werden
    • Besitzanweisung
      • Der gekaufte Tisch ist bei einem Dritten im Keller eingelagert. Dieser wird angewiesen, den verkauften Tisch dem neuen Käufer herauszugeben
    • Besitzeskonstitut
      • Das gekaufte Bild bleibt noch bis zum Ende der Ausstellung in der Galerie
    • Besitzwandlung
      • Nach der Wintersaison kauft der Skifahrer die bislang gemieteten Skier

Besitzübertragung mit Warenpapier / Wertpapier

  • Übergabe der Sache kann mittels der Übertragung von Warenpapier, resp. Wertpapieren vollzogen werden
    • Wertpapier stellt Anspruch auf Besitz nicht Eigentum der Ware dar
      • zB Lagerschein
      • zB Konnossemente

Gesetzestexte

Literatur

  • Koller Alfred, BSK-OR I, 5. Aufl., Basel 2011, N 55 ff. zu Art. 184
  • Müller-Chen Markus / Huguenin Claire, Vertragsverhältnisse Teil 1: Innominatkontrakte, Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Leihe; Art. 184-318 OR, Zürich, 2016, S. 136 f.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.