Naturgemäss können nur körperliche Sachen übergeben werden, weshalb sich OR 184 Abs. 1 auch nur auf diese bezieht. Die Übergabe von Forderungen und anderen (beschränkt dinglichen) Rechten, kann deshalb nicht direkt stattfinden. Sie können aber durch die Verschaffung von Dokumenten oder durch die Verknüpfung von Rechten mit einer Sache übergehen.
Literatur
- Koller Alfred, BSK OR-I, 3. Aufl., Basel 2011, N 59 zu Art. 184
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