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Kaufvertrag

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Übergabe Rechte

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Naturgemäss können nur körperliche Sachen übergeben werden, weshalb sich OR 184 Abs. 1 auch nur auf diese bezieht. Die Übergabe von Forderungen und anderen (beschränkt dinglichen) Rechten, kann deshalb nicht direkt stattfinden. Sie können aber durch die Verschaffung von Dokumenten oder durch die Verknüpfung von Rechten mit einer Sache übergehen.

Literatur

  • Koller Alfred, BSK OR-I, 3. Aufl., Basel 2011, N 59 zu Art. 184
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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