Die Parteien können im Kaufvertrag oder in AGB ausdrücklich vereinbaren, dass allfällige künftige Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag von einem Schiedsgericht – losgelöst und weitgehend unabhängig von staatlichen Gerichten – beurteilt werden soll
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Musterklauseln
Schiedsklausel gemäss Swiss Rules
Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung der Swiss Chambers‘ Arbitration Institution zu entscheiden. Es gilt die zur Zeit der Zustellung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung.
Das Schiedsgericht soll aus … („einem“, „drei“, „einem oder drei“) Mitglieder(n) bestehen;
Der Sitz des Schiedsverfahrens ist … (Ort in der Schweiz, es sei denn, die Parteien einigen sich auf einen Sitz in einem anderen Land);
Die Sprache des Schiedsverfahrens ist … (gewünschte Sprache einfügen).
(Individualisierung gemäss: Musterschiedsklausel | swissarbitration.org)
Schiedsklausel gemäss ICC Rules
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäss dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
(Individualisierung gemäss: Standard ICC Arbitration Clause in GERMAN | iccwbo.org)
Schiedsklausel gemäss UNCITRAL Rules
Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie dessen Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit, sind durch ein Schiedsverfahren nach der in Kraft stehender UNCITRAL-Schiedsordnung zu entscheiden.
(Individualisierung gemäss: International Commercial Arbitration & Conciliation | uncitral.org)
s.e.&.o.