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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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Widerklage

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Mitgläubiger ist nicht zur Widerklage berechtigt.

Diejenigen Tatbestände, die den Mitgläubiger auf „Widerklagegedanken“ bringen, sind wie folgt zu behandeln:

  • Mehrforderung des Mitgläubigers
  • Durch die Konkursverwaltung bzw. den Nachlassliquidator abgewiesene Teilforderung
    • Anfechtung der Kollokationsverfügung
    • Unterlassung der Eigen-Kollokationsklage
      • Klagerechtsverwirkung   =   endgültiger Verzicht auf Anfechtung der Kollokation der Forderung
      • Kein Rückkommen auf den Verzicht durch Widerklage im Dritt-Kollokationsprozess mit dem Mitgläubiger
  • Gleichzeitige Eigen-Kollokationsklage des Mitgläubigers gegen die Masse infolge Teilabweisung und Dritt-Kollokationsklage
    • Eigen-Kollokationsklage
      • Teilerfolg der Masse durch Vergleich mit dem Mitgläubiger
        • Keine Konkurrenzierung durch die „Dritt-Kollokationsklage“
        • Das Ergebnis des Teilerfolgs steht der Masse zu
    • Dritt-Kollokationsklage
      • Prozessgegenstand   =   Vergrösserung des Verhandlungserfolgs der Masse
        • Teilerfolg der Masse überschiessende Herabsetzung des Forderungsbetrages bzw. Zurücksetzung der Rangstelle
      • Mitgläubiger kann nicht auf die vergleichsweisen Zugeständnisse an die Masse zurückkommen
        • Daher keine Sicherstellungspflicht für den Massaerfolg durch den anfechtenden Dritt-Gläubiger
        • Vgl. BGE 78 III 133 ff.
        • Offener Punkt / Obiter dicta
          • Eine eindeutige Abweisungsverfügung sollte eine Vermengung von abgewiesenem, mit der Eigen-Kollokationsklage anfechtbarem Teil, und von zugelassenem, mit der Dritt-Kollokationsklage anfechtbarem Teil gar nicht erst ermöglichen
          • Eine solche Abweisungsverfügung verletzt das Prinzip der Eindeutigkeit > primär: BESCHWERDE > gleichzeitige Dritt-Kollokationsklage (bei Gutheissung der Beschwerde vermutlich vergeblich)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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