Gesetzliche Grundlagen
- SchKG 237
- SchKG 219
- KOV 56
- KOV 58
- VZG 126
- VZG 130c
Formularaufbau
In formaler Hinsicht ist der Kollokationsplan ein Tabellenformular folgenden Inhalts:
- In horizontalter Reihenfolge:
- Rubrum-Bogen
- Ordnungs-Nummer (= Kollokationsplan-Nummer pro Gläubigerforderung)
- Eingabenverzeichnis-Nummer (= Nummer der Forderungseingabe-Registration in chronologischer Reihenfolg)
- Gläubiger und Forderungsgrund
- Angemeldeter Betrag (Betragsspalte)
- Zugelassener Betrag (Betragsspalte)
- Bemerkungen / Hinweise auf Kollokationsverfügungen
- In vertikaler Reihenfolge:
- Rangordnung
- Versicherte Forderungen
- Pfandversicherte Forderungen
- grundpfandversicherte Forderungen
- faustpfandversicherte Forderungen
- Pfandversicherte Forderungen
- Unversicherte Forderungen
- Privilegierte Forderungen
- 1. Klasse
- 2. Klasse
- Kurrentforderungen
- 3. Klasse
- (nachrangige Forderungen)
- Privilegierte Forderungen
- Versicherte Forderungen
- Rangordnung
- Angabe der mutmasslichen Konkursdividende
- Generelle Verfügung
- Rechtsmittelbelehrung
- Kopien der Spezialanzeigen (Kollokationsverfügungen)
Inhaltsaufbau
Der Inhalt des Kollokationsplans lässt sich über folgende Themen erläutern:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.