Gesetzliche Grundlagen
- SchKG 237
- SchKG 219
- KOV 56
- KOV 58
- VZG 126
- VZG 130c
Formularaufbau
In formaler Hinsicht ist der Kollokationsplan ein Tabellenformular folgenden Inhalts:
- In horizontalter Reihenfolge:
- Rubrum-Bogen
- Ordnungs-Nummer (= Kollokationsplan-Nummer pro Gläubigerforderung)
- Eingabenverzeichnis-Nummer (= Nummer der Forderungseingabe-Registration in chronologischer Reihenfolg)
- Gläubiger und Forderungsgrund
- Angemeldeter Betrag (Betragsspalte)
- Zugelassener Betrag (Betragsspalte)
- Bemerkungen / Hinweise auf Kollokationsverfügungen
- In vertikaler Reihenfolge:
- Rangordnung
- Versicherte Forderungen
- Pfandversicherte Forderungen
- grundpfandversicherte Forderungen
- faustpfandversicherte Forderungen
- Pfandversicherte Forderungen
- Unversicherte Forderungen
- Privilegierte Forderungen
- 1. Klasse
- 2. Klasse
- Kurrentforderungen
- 3. Klasse
- (nachrangige Forderungen)
- Privilegierte Forderungen
- Versicherte Forderungen
- Rangordnung
- Angabe der mutmasslichen Konkursdividende
- Generelle Verfügung
- Rechtsmittelbelehrung
- Kopien der Spezialanzeigen (Kollokationsverfügungen)
Inhaltsaufbau
Der Inhalt des Kollokationsplans lässt sich über folgende Themen erläutern:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.