Im Kollokationsplan ist der „Forderungsgrund“ zu nennen. Häufigste Anspruchsgrundlagen sind:
- Allgemeines
- Gesetzliche Vertragstypen
- Innominatkontrakte
- Ausländische Zivilurteile
- Ungültige Rechtsgeschäfte
- Lohnforderungen
- Anspruch aus Arbeitsvertrag
- Grundforderung = Bruttolohnforderung
- Quantitativ
- gemäss Arbeitsvertrag und allf. Besoldungsreglement
- Partieller Gläubigerwechsel bzw. Forderungsspaltung bei Auszahlung
- Insolvenzentschädigung (Auszahlung > Legalzession an Kasse)
- Arbeitslosentaggeld (Auszahlung > Legalzession an Arbeitslosenkasse)
- Geltendmachungs-Voraussetzung: Arbeitgeberbescheinigung des Konkursamtes
- Vgl. ferner Arbeitgeberkonkurs
- Anspruch aus Arbeitsvertrag
- Schadenersatzforderungen
- siehe Schadenersatzforderungen
- Öffentlich-rechtliche Forderungen
- Bürgenforderungen
- siehe Bürgenforderungen
- Forderungen aus früheren Konkursverfahren
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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