Die folgenden Ausführungen betreffen die Passivmasse:
Verfahrensart
Die Stellung des Gemeinschuldners ist je Verfahrensart unterschiedlich
- Spezialexekution
- Betreibung auf Pfändung
- Betreibung auf Pfandverwertung
- Generalexekution
- Konkursverfahren
- Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung
Rechtssubjekte
Weiter ist zu differenzieren, ob es sich um eine natürliche Person bzw. um eine Personenverbindung oder um einen Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt:
- Natürliche Person bzw. Personenverbindungen
- Betreibung auf Pfändung oder Betreibung auf
- Interessewahrung im Vorverfahren
- Kollokationsverfahren in Ausnahmesituationen
- Exkurs Kollokationsklage in Betreibung auf Pfändung
- Exkurs Kollokationsklage in Betreibung auf Pfandverwertung
- Konkursverfahren / Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung
- Informationsrecht
- Stellungnahme des Gemeinschuldners zu den Forderungseingaben [vgl. SchKG 244]
- Betreibung auf Pfändung oder Betreibung auf
- Rechtsträger mit eigner Rechtspersönlichkeit
- Konkursverfahren / Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung
- Einvernahme der Organe der Gemeinschuldnerin
- Beschränkte Einflussnahme-Möglichkeiten der Aktionäre / Gesellschafter im Konkursverfahren, solange kein Liquidationsüberschuss entsteht
- vgl. hiezu
- BGE 7B.166/2000 (Biber Holding AG)
- ferner
- BGE 4C.111/2004 und 4P.55/2004 (Biber Holding AG / Direktklage der Aktionäre aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit)
- BÖCKLI PETER, Schweizer Aktienrecht, 4., vollständig neu bearbeitete Auflage, Zürich 2009, § 18, lit. D „Biber Holding AG“-Praxis: Einschränkung der Klagebefugnis direkt Geschädigter im Konkurs, S. 2467 ff.
- vgl. hiezu
- Konkursverfahren / Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung
Verfahrensbereiche
Die Betroffenheit des Gemeinschuldners wird in den einzelnen Verfahrensaspekten erläutert:
- Kollokationsverfahren
- Kollokationsprozess
- Beschwerde gegen Kollokationsplan
- Rückforderung zu Unrecht bezahlter Dividenden?
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf das Konkursverfahren und das Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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