Die folgenden Ausführungen betreffen die Passivmasse:
Verfahrensart
Die Stellung des Gemeinschuldners ist je Verfahrensart unterschiedlich
- Spezialexekution
- Betreibung auf Pfändung
- Betreibung auf Pfandverwertung
- Generalexekution
- Konkursverfahren
- Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung
Rechtssubjekte
Weiter ist zu differenzieren, ob es sich um eine natürliche Person bzw. um eine Personenverbindung oder um einen Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt:
- Natürliche Person bzw. Personenverbindungen
- Betreibung auf Pfändung oder Betreibung auf
- Interessewahrung im Vorverfahren
- Kollokationsverfahren in Ausnahmesituationen
- Exkurs Kollokationsklage in Betreibung auf Pfändung
- Exkurs Kollokationsklage in Betreibung auf Pfandverwertung
- Konkursverfahren / Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung
- Informationsrecht
- Stellungnahme des Gemeinschuldners zu den Forderungseingaben [vgl. SchKG 244]
- Betreibung auf Pfändung oder Betreibung auf
- Rechtsträger mit eigner Rechtspersönlichkeit
- Konkursverfahren / Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung
- Einvernahme der Organe der Gemeinschuldnerin
- Beschränkte Einflussnahme-Möglichkeiten der Aktionäre / Gesellschafter im Konkursverfahren, solange kein Liquidationsüberschuss entsteht
- vgl. hiezu
- BGE 7B.166/2000 (Biber Holding AG)
- ferner
- BGE 4C.111/2004 und 4P.55/2004 (Biber Holding AG / Direktklage der Aktionäre aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit)
- BÖCKLI PETER, Schweizer Aktienrecht, 4., vollständig neu bearbeitete Auflage, Zürich 2009, § 18, lit. D „Biber Holding AG“-Praxis: Einschränkung der Klagebefugnis direkt Geschädigter im Konkurs, S. 2467 ff.
- vgl. hiezu
- Konkursverfahren / Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung
Verfahrensbereiche
Die Betroffenheit des Gemeinschuldners wird in den einzelnen Verfahrensaspekten erläutert:
- Kollokationsverfahren
- Kollokationsprozess
- Beschwerde gegen Kollokationsplan
- Rückforderung zu Unrecht bezahlter Dividenden?
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf das Konkursverfahren und das Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.