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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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STELLUNG DES GEMEINSCHULDNERS

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die folgenden Ausführungen betreffen die Passivmasse:

Verfahrensart

Die Stellung des Gemeinschuldners ist je Verfahrensart unterschiedlich

  • Spezialexekution
    • Betreibung auf Pfändung
    • Betreibung auf Pfandverwertung
  • Generalexekution
    • Konkursverfahren
    • Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung

Rechtssubjekte

Weiter ist zu differenzieren, ob es sich um eine natürliche Person bzw. um eine Personenverbindung oder um einen Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt:

  • Natürliche Person bzw. Personenverbindungen
    • Betreibung auf Pfändung oder Betreibung auf
      • Interessewahrung im Vorverfahren
      • Kollokationsverfahren in Ausnahmesituationen
        • Exkurs Kollokationsklage in Betreibung auf Pfändung
        • Exkurs Kollokationsklage in Betreibung auf Pfandverwertung
    • Konkursverfahren / Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung
      • Informationsrecht
      • Stellungnahme des Gemeinschuldners zu den Forderungseingaben [vgl. SchKG 244]
  • Rechtsträger mit eigner Rechtspersönlichkeit
    • Konkursverfahren / Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung
      • Einvernahme der Organe der Gemeinschuldnerin
      • Beschränkte Einflussnahme-Möglichkeiten der Aktionäre / Gesellschafter im Konkursverfahren, solange kein Liquidationsüberschuss entsteht

Verfahrensbereiche

Die Betroffenheit des Gemeinschuldners wird in den einzelnen Verfahrensaspekten erläutert:

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf das Konkursverfahren und das Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung.

Weiterführende Informationen

Aktivmasse / Kompetenzgegenstände:

Konkursinventar

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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