LAWINFO

Rechtsöffnung / Rechtsöffnungsverfahren

QR Code

Einleitung: Rechtsöffnung in der Schweiz

Rechtsgebiet:
Rechtsöffnung / Rechtsöffnungsverfahren
Stichworte:
Rechtsöffnung, Rechtsöffnungsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtsöffnung – Eine Möglichkeit in einem einfachen Verfahren Forderungen zu vollstrecken.

Mit der Rechtsöffnung wird ein vom Schuldner erhobener Rechtsvorschlag beseitigt und der Gläubiger kann die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

Die Rechtsöffnung ist ein Schritt in Richtung Vollstreckung der Forderung des Gläubigers.

Auf dieser Website finden Sie Informationen zur Rechtsöffnung / zum Rechtsöffnungsverfahren in der Schweiz:

Rechtsvorschlag

Mit dem Rechtsvorschlag bestreitet der Schuldner die Forderung und bringt das Vollstreckungsverfahren zum Stillstand. Zur Beseitigung des Rechtsvorschlages des Schuldners kann der Gläubiger die Rechtsöffnung beim Gericht verlangen.

» Informationen zum Rechtsvorschlag

Weiterführende Informationen

» Links zum Thema Schuldbetreibung und Konkurs

» Links zum Prozessrecht in der Schweiz

News zu Schuldbetreibung und Konkurs

News und aktuelle Informationen finden Sie auf unserem News-Blog unter SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht: law-news.ch » SchKG

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.