Rechtsöffnung – Eine Möglichkeit in einem einfachen Verfahren Forderungen zu vollstrecken.
Mit der Rechtsöffnung wird ein vom Schuldner erhobener Rechtsvorschlag beseitigt und der Gläubiger kann die Fortsetzung der Betreibung verlangen.
Die Rechtsöffnung ist ein Schritt in Richtung Vollstreckung der Forderung des Gläubigers.
Auf dieser Website finden Sie Informationen zur Rechtsöffnung / zum Rechtsöffnungsverfahren in der Schweiz:
- Begriffe
- Betreibung
- Rechtsvorschlag
- Rechtsöffnung
- Gesetzliche Grundlagen der Rechtsöffnung
- Abgrenzung
- Rechtsöffnung
- Anerkennungsprozess
- Rechtsvorschlagsbeseitigung im Anerkennungsprozess
- Aberkennungsprozess
- Formelles / Voraussetzungen der Rechtsöffnung
- Fällige Forderung
- Betreibung (Zahlungsbefehl)
- Gültigkeit des Zahlungsbefehls
- Rechtsvorschlag
- Rechtsöffnungstitel
- Identitäten (Gläubiger / Schuldner / Forderung)
- Partei- und Prozessfähigkeit
- Örtliche Zuständigkeit
- Verfahren
- Provisorische Rechtsöffnung
- Definitive Rechtsöffnung
- Risiken des Rechtsöffnungsverfahrens
- Kosten und Entschädigung
Musterschreiben / Vorlagen:
Betreibungsbegehren, Rechtsöffnungsbegehren, Fortsetzungsbegehren
Rechtsvorschlag
Mit dem Rechtsvorschlag bestreitet der Schuldner die Forderung und bringt das Vollstreckungsverfahren zum Stillstand. Zur Beseitigung des Rechtsvorschlages des Schuldners kann der Gläubiger die Rechtsöffnung beim Gericht verlangen.
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Weiterführende Informationen
News zu Schuldbetreibung und Konkurs
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