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Kommanditgesellschaft

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Firma

Rechtsgebiet:
Kommanditgesellschaft
Stichworte:
Kommanditgesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Firmenbildung der KMG ist folgendes zu beachten:

Allgemeine Firmenbildungsgrundsätze

Bei der Bildung einer Firma der KMG sind die Grundsätze der Firmenwahrheit, der Firmenklarheit, der Unübertragbarkeit und der Ausschliesslichkeit zu berücksichtigen.

Firma der KMG

  • Personen- oder Sachfirma bzw. Kombination
  • Gesellschaftsbezeichnung (ausgeschrieben: „Kommanditgesellschaft“ oder mit Kürzel: „KMG“)

Übergangsrecht

Gesetzliche Grundlage

Abgrenzung einer späteren KMG mit gleichem Namen

In Beachtung des Firmenbildungsgrundsatzes der Ausschliesslichkeit hat sich eine spätere KMG durch einen entsprechenden Zusatz von der älteren KMG deutlich zu unterscheiden.

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