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Kommanditgesellschaft

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Ziele

Rechtsgebiet:
Kommanditgesellschaft
Stichworte:
Kommanditgesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Gesellschaft mit beschränkter eigener Rechtsfähigkeit
    • Keine eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschafter sind Rechtsträger)
    • Verkehrsauftritt unter eigener Firma sowie mit aktiver und passiver Prozess- und Betreibungsfähigkeit
    • Führung eines kaufmännischen Unternehmens
  • Personengesellschaft
    • Komplementärewollen
      • ihre ganze Persönlichkeit bzw. ihre Schaffenskraft einbringen
        • Einige wenige Personen als im Betrieb tätige Gesellschafter
        • Enge Gemeinschaft, die ein Vertrauensverhältnis unter den Gesellschaftern voraussetzt
      • mit ihrem eigenen Vermögen für die Gesellschaftsschulden einstehen
    • Kommanditärewollen
      • ihr Kapital zur zinstragenden Unternehmensfinanzierung einsetzen
      • nur bis zur Höhe ihrer Einlage (Kommandite) haften
  • Haftung
    • unterschiedlich je Gesellschaftertyp
      • Komplementär
        • Subsidiäre, persönliche, unbeschränkte und solidarische Haftung dieser Gesellschafter für Gesellschaftsschulden
      • Kommanditär
        • Maximal bis zur Höhe der im HR eingetragenen Kommandite haftender Gesellschafter
    • Absicht einer Garantenstellung (Folge: erhöhte Kreditwürdigkeit)

Weiterführende Informationen

  • Die Kommanditgesellschaft (KMG) ist eine flexible Gesellschaftsform
  • Die Kommanditgesellschaft (KMG) als sowohl personen- wie kapitalbezogene Gesellschaftsform nimmt den Platz zwischen Kollektivgesellschaft (KLG), sehr personenbezogen, und der Aktiengesellschaft (AG), sehr kapitalbezogen, ein.
  • Die Kommanditgesellschaft (KMG) ist grundsätzlich für die Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke, durch Führung eines kaufmännischen Unternehmens, vorgesehen; nichtsdestotrotz die Führung einer „nichtkaufmännischen Kommanditgesellschaft“ zulässig (vgl. das Beispiel in BGE 79 I 57 f.).

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