- Gesellschaft mit beschränkter eigener Rechtsfähigkeit
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschafter sind Rechtsträger)
- Verkehrsauftritt unter eigener Firma sowie mit aktiver und passiver Prozess- und Betreibungsfähigkeit
- Führung eines kaufmännischen Unternehmens
- Personengesellschaft
- Komplementärewollen
- ihre ganze Persönlichkeit bzw. ihre Schaffenskraft einbringen
- Einige wenige Personen als im Betrieb tätige Gesellschafter
- Enge Gemeinschaft, die ein Vertrauensverhältnis unter den Gesellschaftern voraussetzt
- mit ihrem eigenen Vermögen für die Gesellschaftsschulden einstehen
- ihre ganze Persönlichkeit bzw. ihre Schaffenskraft einbringen
- Kommanditärewollen
- ihr Kapital zur zinstragenden Unternehmensfinanzierung einsetzen
- nur bis zur Höhe ihrer Einlage (Kommandite) haften
- Komplementärewollen
- Haftung
- unterschiedlich je Gesellschaftertyp
- Komplementär
- Subsidiäre, persönliche, unbeschränkte und solidarische Haftung dieser Gesellschafter für Gesellschaftsschulden
- Kommanditär
- Maximal bis zur Höhe der im HR eingetragenen Kommandite haftender Gesellschafter
- Komplementär
- Absicht einer Garantenstellung (Folge: erhöhte Kreditwürdigkeit)
- unterschiedlich je Gesellschaftertyp
Weiterführende Informationen
- Die Kommanditgesellschaft (KMG) ist eine flexible Gesellschaftsform
- Die Kommanditgesellschaft (KMG) als sowohl personen- wie kapitalbezogene Gesellschaftsform nimmt den Platz zwischen Kollektivgesellschaft (KLG), sehr personenbezogen, und der Aktiengesellschaft (AG), sehr kapitalbezogen, ein.
- Die Kommanditgesellschaft (KMG) ist grundsätzlich für die Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke, durch Führung eines kaufmännischen Unternehmens, vorgesehen; nichtsdestotrotz die Führung einer „nichtkaufmännischen Kommanditgesellschaft“ zulässig (vgl. das Beispiel in BGE 79 I 57 f.).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.