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Leasingvertrag

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Konkurs Leasingnehmer

Rechtsgebiet:
Leasingvertrag
Stichworte:
Leasing-Vertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Leasinggeber wird im Konkurs des Leasinggebers folgendes veranlassen:

  • Entscheid der Konkursverwaltung provozieren, ob diese den Leasingvertrag erfüllen will (Eintritt) oder nicht (Nichteintritt [vgl. SchKG 211])
  • Aussonderungsbegehren für den Leasinggegenstand ans Konkursamt
    • Aussonderung 
    • Retentionsrecht des Vermieters, wenn sich der Leasinggegenstand in den dessen Räumen befindet und der Leasinggeber den Vermieter nicht über seine Eigentumsrecht informierte
      • Konkurseinstellung mangels Aktiven: Retentionsgläubiger müsste die Spezialliquidation gemäss SchKG 230a verlangen (Pfandverwertung eines Leasinggegenstandes)
      • Vgl. hiezu BGE 7B.130/2003 vom 06.08.2003
  • Forderungseingabe zur Kollokation der nicht bezahlten Leasingzinsen und / oder Schadenersatz aus Abwicklung des Leasingvertrages bei Nichteintritt der Konkursverwaltung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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