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Berufserfahrung
- allgemein
- Beurteilungsabhängigkeit von der Berufserfahrung des zuständigen Beraters resp. vom Mandatsleiter
- Massgeblichkeit der weiteren Kriterien von
- intern
- Erfahrener Inhouse Legal vs. externer Junganwalt > Nutzen für mandatierendes Unternehmen eher gering
- extern
- erfahrener externer Anwalt kann einen unerfahrenen Inhouse Legal gut unterstützen
Verhandlungserfahrung
- allgemein
- Die Verhandlungserfahrung ist für den Abschluss von Verträgen und für Streitbeilegung unabdingbar
- intern
- personenabhängig, ob Vorteile für das Legal Controlling oder das externe Anwaltsbüro
- extern
- nur ein erfahrener „Verhandlungsdelegierter“ bringt dem Unternehmen beim Outsourcing etwas
Branchenkenntnisse
- allgemein
- Branchenkenntnisse sind wichtig, v.a. beim Handel wegen seiner Branchen- und Transportkosten-Usanzen (INCO-Terms)
- intern
- Die Branchenkenntnisse werden bei den Mitarbeitern des Rechtsdienstes aus dem Daily Business bestens bekannt sein
- extern
- Der externe Rechtsanwalt wird die Branchenkenntnisse aus früheren Mandaten oder ev. aus seiner früheren Tätigkeit als Inhouse-Legal eines Branchenteilnehmers kennen
- Sofern und soweit der externe Anwalt „Branchendefizite“ hat, sollten diese im Rahmen der Instruktion behoben werden
Marktkenntnisse
- allgemein
- Marktkenntnisse sind für die Einschätzung von Praktiken, des Verhaltens der Marktteilnehmer und der Grenzen von Machbarem und nicht Machbarem besonders wichtig
- intern
- Das Legal Controlling hat meistens Nähevorteile und kennt die Bezugspartner, teils auch aus früheren Kontakten
- Produzenten
- Lieferanten
- Kooperationspartner
- Kunden
- etc.
- Durch frühere (negative) Kontakte mit dem Anspruchsgegner kann die Objektivität des Legal Controllers fehlen und für eine emotionsfreiere Abwicklung den Beizug des externen Rechtsanwalts notwendig machen
- extern
- Im Markt tätige Anwälte
- haben sich einmal die Spezialkenntnisse des betreffenden Markts resp. Branche angeeignet
- kennen, wenn sich auf das betreffende Gebiet spezialisiert haben (zB Bankenrecht, Versicherungsrecht, Immobiliarsachenrecht, Transportwesen o.ä.) und sich mit Markt- und Branchenberichten sowie Analysen befassen und an den Fachmessen teilnehmen, das Umfeld des betreuten Unternehmens
- Dann und wann kann es für das Unternehmen auch zweckmässig sein, den externen Anwalt als „Ritter Arnold Winkelried“ einzusetzen, um mit mehr Härte agieren zu können und den Fokus der Gegenpartei auf den anwaltlichen Vertreter zu fokussieren bzw. nachher ggf. Entgegenkommen zeigen zu können
Weiterführende Literatur
- STAUB LEO, Legal Management von Recht als Führungsaufgabe, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Zürich, S. 185
- MASCELLO BRUNO, Beschaffung von Rechtsdienstleistungen und Management externer Anwälte, Zürich 2015, 353 S.
- HAMBLOCH-GESINN SYLVIE / HESS BEAT / MEIER ANDREAS L. / SCHILTKNECHT RETO / WIND CHRISTIAN, In-House Counsel in internationalen Unternehmen, Basel 2010, 279 S.
- RONCA MARC, Der externe Rechtsdienst – Aufgaben, Zusammenarbeitsregeln und Besonderheiten aus der Sicht des selbständigen Anwalts, in: Slongo U. / Hemmer A.: Der Rechtsdienst in der Unternehmung (Skript), Zürich / St. Gallen 1993
- WOLFFERS FELIX, Der Rechtsanwalt in der Schweiz – Seine Funktion und öffentlich-rechtliche Stellung, Zürich 1986
Weiterführende Links
- Allgemeine Informationen
- Legal Outsourcing / Legal Services
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