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Vertrag / Vertragsrecht

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Handelsklauseln / INCOTERMS®

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei den sogenannten INCOTERMS® (International Commercial Terms) handelt es sich um international anerkannte, von der Internationalen Handelskammer (ICC) entwickelte Handelsklauseln. Sie stellen eine einheitliche Regelung wesentlicher Pflichten von Käufer und Verkäufer im Zusammenhang mit Lieferverträgen im Import/Exportbereich dar:

Begriff

  • Handelsklausel   =   Normierte Vereinbarungen unter Kaufleuten im Handelsverkehr betreffend Liefer- und Zahlungsbedingungen

Rechtsgrund

  • Vertrag-Verweis
  • AGB-Verweis

Verbreitung/Bedeutung

  • Im Zusammenhang mit internationalen Lieferungen von Waren anzutreffen
  • Tragen der Problematik der Gefahrtragung bei Lieferverträgen des Import-/ Exportgeschäfts durch einheitliche Regelung wesentlicher Pflichten von Käufer und Verkäufer Rechnung

Wirkung

  • Rechtsicherheit
  • Transparenz
  • Effizienzsteigerung
  • Kostensenkung

Regelungsbereich

  • Lieferungsort (inkl. Gefahrenübergang)
  • Kostenverteilung
  • Weitere Pflichten
    • zB Verpflichtung des Verkäufers zum Abschluss einer Versicherung

INCOTERM-Klauseln

  • Konzept
    • Jede INCOTERM-Klausel stellt ein eigenes Konzept für die Verteilung von Pflichten des Käufers und Verkäufers entlang der Transportkette dar
  • Unterteilung
    • Jede Klausel ist folgendermassen unterteilt:
      • A1-A10: Pflichten des Käufers
      • B1-B10: Pflichten des Verkäufers
  • Kategorien
    • E-Klausel
      • Abholklausel
        • Abnehmer muss Ware vom Werk des Herstellers abholen
        • Abnehmer trägt Risiko und Kosten des Transportes
    • D-Klausel
      • Ankunftsklausel
        • Verkäufer trägt unter Umständen die gesamten Risiken und Kosten des Transports
    • C und F-Klauseln
      • Versendungsklauseln
        • Hersteller trägt Kosten und Risiko bis zu einem ersten Lieferort
        • Abnehmer trägt Risiko und Kosten ab diesem ersten Lieferort
EXW Ex Works
   
CPT Carriage paid to
CIO Carriage and Insurance paid to
CFR Cost and Freight
CIF Cost, Insurance and Freight
   
DAP Delivered at Place
DDP Delivered Duty paid
   
FAS Free alongside Ship
FOB Free on Board
FCA Free Carrier

INCOTERMS bildlich dargestellt

INCOTERMS1 INCOTERMS2 INCOTERMS3 INCOTERMS4 INCOTERMS5 INCOTERMS6 INCOTERMS7 INCOTERMS8 INCOTERMS9

Weitere bekannte Handelsklauseln (Schweiz)

    • Franko domizil
      • Der Verkäufer übernimmt die Transportkosten bis zum Wohnsitz
    • Ab Werk
      • Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers

Musterklausel

(Klausel) + (Standort des Werks) INCOTERMS 2010

zB: EXW Amsterdam INCOTERMS 2010

s.e.&.o.

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