Bei den sogenannten INCOTERMS® (International Commercial Terms) handelt es sich um international anerkannte, von der Internationalen Handelskammer (ICC) entwickelte Handelsklauseln. Sie stellen eine einheitliche Regelung wesentlicher Pflichten von Käufer und Verkäufer im Zusammenhang mit Lieferverträgen im Import/Exportbereich dar:
Begriff
- Handelsklausel = Normierte Vereinbarungen unter Kaufleuten im Handelsverkehr betreffend Liefer- und Zahlungsbedingungen
Rechtsgrund
- Vertrag-Verweis
- AGB-Verweis
Verbreitung/Bedeutung
- Im Zusammenhang mit internationalen Lieferungen von Waren anzutreffen
- Tragen der Problematik der Gefahrtragung bei Lieferverträgen des Import-/ Exportgeschäfts durch einheitliche Regelung wesentlicher Pflichten von Käufer und Verkäufer Rechnung
Wirkung
- Rechtsicherheit
- Transparenz
- Effizienzsteigerung
- Kostensenkung
Regelungsbereich
- Lieferungsort (inkl. Gefahrenübergang)
- Kostenverteilung
- Weitere Pflichten
- zB Verpflichtung des Verkäufers zum Abschluss einer Versicherung
INCOTERM-Klauseln
- Konzept
- Jede INCOTERM-Klausel stellt ein eigenes Konzept für die Verteilung von Pflichten des Käufers und Verkäufers entlang der Transportkette dar
- Unterteilung
- Jede Klausel ist folgendermassen unterteilt:
- A1-A10: Pflichten des Käufers
- B1-B10: Pflichten des Verkäufers
- Jede Klausel ist folgendermassen unterteilt:
- Kategorien
- E-Klausel
- Abholklausel
- Abnehmer muss Ware vom Werk des Herstellers abholen
- Abnehmer trägt Risiko und Kosten des Transportes
- Abholklausel
- D-Klausel
- Ankunftsklausel
- Verkäufer trägt unter Umständen die gesamten Risiken und Kosten des Transports
- Ankunftsklausel
- C und F-Klauseln
- Versendungsklauseln
- Hersteller trägt Kosten und Risiko bis zu einem ersten Lieferort
- Abnehmer trägt Risiko und Kosten ab diesem ersten Lieferort
- Versendungsklauseln
- E-Klausel
EXW | Ex Works |
CPT | Carriage paid to |
CIO | Carriage and Insurance paid to |
CFR | Cost and Freight |
CIF | Cost, Insurance and Freight |
DAP | Delivered at Place |
DDP | Delivered Duty paid |
FAS | Free alongside Ship |
FOB | Free on Board |
FCA | Free Carrier |
INCOTERMS bildlich dargestellt
Weitere bekannte Handelsklauseln (Schweiz)
-
- Franko domizil
- Der Verkäufer übernimmt die Transportkosten bis zum Wohnsitz
- Ab Werk
- Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers
- Franko domizil
Weiterführende Informationen
Musterklausel
(Klausel) + (Standort des Werks) INCOTERMS 2010
zB: EXW Amsterdam INCOTERMS 2010
s.e.&.o.