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Eigenkosten / Sowieso-Kosten
- allgemein
- Rechtsberatung verursacht immer Kosten, intern Lohnkosten und extern Honorare
- intern
- Sowieso-Kosten
- Berücksichtigung der vorzuhaltenden Kosten des Rechtsdienstes
- Eigenkosten
- Die Kosten des konkreten Beratungs- oder Streitfalles verursachen natürlich auch beim Rechtsdienst etwelche Kosten wie
- Recherchen in Datenbanken
- Behördenauskünfte
- Zu berücksichtigen ist ferner, dass durch eine Eigenerledigung ein anderer, womöglich einfacherer Fall, der problemlos vom Rechtsdienst hätte gelöst werden können, fremdvergeben wird
- extern
- Die Kosten des externen Anwalts sind natürlich zusätzliche Kosten zu den Rechtsdienst-Fixkosten, die sich rechtfertigen müssen, durch besondere Voraussetzungen wie
- Fehlendes Spezialwissen des Rechtsdienstes
- Fehlendes Prozesswissen des Rechtsdienstes
- Voreingenommenheit / Interessenkonflikt
- Überlastung des Rechtsdienstes
- o.ä. (siehe hievor)
Fremdkosten / höhere Kosten
- allgemein
- Die Fremdkosten sind für den Vergabeentscheid den Eigenkosten des Rechtsdienstes gegenüberzustellen, sofern und soweit Rechtsdienst-Kapazität vorhanden ist
- Primär haben sich die Fremdkosten der externen Anwaltskanzlei mit dem Markt für Leistungen in gleicher Qualität und den zum Einsatz gelangenden Beratern innerhalb der Kanzlei zu messen
- Zu berücksichtigen ist schliesslich der (Kosten-)Aufwand für die Auswahl, Instruktion und Überwachung der externen Anwaltskanzlei
- intern
- Vergleichsrechnung
- Gerechtfertigt bei
- Vorhandensein einer eigenen Kostenkalkulation resp. internen Stundenansätzen, die den internen eigenen Kunden verrechnet werden
- Kompetenz und Kapazität
- Kompetenz- oder Kapazitätsfrage
- Ein Outsourcing ist sicherlich angezeigt bei
- Überlastung (keine Zeit, sich dem Fall seriös anzunehmen)
- fehlendem Fach-, Spezial- oder Prozesswissen
- Unvereinbarkeit oder weiteren Gründen, die eine sorgfältige Interessenwahrung nur durch den externen Anwalt erlauben
- extern
- Kanzleiaufstellung
- Kanzleiethik, Kanzleistruktur, die Art des Praktizierens und das Interessewahrungsengagement (Generierung eines Mehrwerts für das Unternehmen) müssen natürlich stimmig sein, um die Kosten einer externen Unternehmensvertretung zu rechtfertigen
- Honorarstruktur
- Grosskanzleien und Anwaltsboutiquen sind meist teurer als mittelgrosse oder kleinere Kanzleien
- Oft ist entscheidend mit welcher Manpower (Anzahl und Stundenansatz) die Kanzlei sich des Anliegens des Unternehmens annimmt
- Angebot
- Heute wird – sofern nicht zwischen Unternehmen und Kanzlei ein Rahmenvertrag besteht – für Einzelmandatierungen von „Nicht-Bagatellfällen“ eine Offerte und manchmal auch ein Kostendach verlangt
- Vgl. ferner Make or Buy + Kosten
Weiterführende Literatur
- STAUB LEO, Legal Management von Recht als Führungsaufgabe, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Zürich, S. 192 ff.
- MASCELLO BRUNO, Beschaffung von Rechtsdienstleistungen und Management externer Anwälte, Zürich 2015, 353 S.
- HAMBLOCH-GESINN SYLVIE / HESS BEAT / MEIER ANDREAS L. / SCHILTKNECHT RETO / WIND CHRISTIAN, In-House Counsel in internationalen Unternehmen, Basel 2010, 279 S.
- RONCA MARC, Der externe Rechtsdienst – Aufgaben, Zusammenarbeitsregeln und Besonderheiten aus der Sicht des selbständigen Anwalts, in: Slongo U. / Hemmer A.: Der Rechtsdienst in der Unternehmung (Skript), Zürich / St. Gallen 1993
- WOLFFERS FELIX, Der Rechtsanwalt in der Schweiz – Seine Funktion und öffentlich-rechtliche Stellung, Zürich 1986
Weiterführende Links
- Allgemeine Informationen
- Eigenkosten / Sowieso-Kosten
- Fremdkosten / höhere Kosten
- Legal Outsourcing / Legal Services
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