In einzelnen Konzernen werden die Anwaltsdienstleistungen wie sonstige Lieferungen und Leistungen „eingekauft“. Die Anwaltsleistungen werden auch nach den Regeln Supply Management im Beschaffungsprozess systematisch erfasst, gesteuert und optimiert, um so Kosten- und Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
Ein Beschaffungskonzept für anwaltliche Dienstleistungen sollte folgende weitere Aspekte beinhalten:
Eine oder mehrere Beschaffungsquellen?
- Ausgangslage
- Es geht um die in der Praxis kontrovers diskutierte Frage, soll das Unternehmen eine oder mehrere Anwaltskanzleien mit der Erbringung von anwaltlichen Dienstleistungen beauftragen?
- Bezug aus einer Beschaffungsquelle (Single Sourcing)
- Vorteile
- Besondere „Lieferantenbeziehungen“
- Vertrautheit von Anwaltskanzlei und Kunde
- Vertrautheit mit den Verhältnissen
- Kenntnis der Bedürfnisse und der häufigsten rechtlichen Problemstellungen
- Preise
- Bereitschaft der Anwaltskanzlei zu attraktiveren Honorarberechnungsmodellen und zur Gewährung von Volumenvorteilen
- Niedrigere Beschaffungspreise (Dauerauslastung)
- Niedrigere Instruktions- und Bearbeitungskosten
- Bereitschaft der Anwaltskanzlei zu attraktiveren Honorarberechnungsmodellen und zur Gewährung von Volumenvorteilen
- Prozesskosten
- Ressourcenschonendes Management der Beziehungen zwischen Kunde und Anwaltskanzlei
- Qualität
- Single Sourcing erlaubt eine besser Qualitätskontrolle
- Zusatzleistungen
- Behandlung als Key Account-Kunde
- Besondere „Lieferantenbeziehungen“
- Nachteile
- Klumpenrisiko
- für Anwaltskanzlei
- für Unternehmen bei Ersatz der externen Anwaltskanzlei
- Beschaffungssicherheitsrisiko
- Ausfall der Kanzlei als Anbieter
- Abhängigkeit von einer Anwaltskanzlei
- Risiko einseitiger Preisänderungen
- Nichtnutzung eines breiteren Angebotsspektrums
- Geographische Ausbreitung
- Spezialisierungen, die andere Anwaltskanzleien böten
- Beziehungsnetze für zB Lobbyismus
- Klumpenrisiko
- Vorteile
- Bezug von mehreren Beschaffungsquellen (Several Sourcing)
- Vorteile
- Kontakt und Mandatierung von mehr als einer Anwaltskanzlei, sofern und soweit die Unternehmensgrösse und das Mandatsaufkommen es zulässt
- Vermeidung eines Klumpenrisiko
- Vermeidung von Abhängigkeiten
- Nachteile
- Nichtnutzung der Vorteile der Single Sourcing (siehe oben)
- Vorteile
Lokale oder internationale Beschaffung?
- Ausgangslage
- Mit zunehmender Globalisierung stellt sich für das international tätige Unternehmen die Frage, ob es die Anwaltsleistungen – wie andere Güter – am kostengünstigsten Ort bestellen kann oder, ob es auf den lokalen Aktivitätsort verwiesen ist
- Lokale Beschaffung anwaltlicher Dienstleistungen
- Notwendigkeit wegen länderspezifischer Rechtssysteme und Gesetze
- Zwang für international tätige Unternehmen, ihre Beratungs- und Vertretungs-Dienstleistungen vor Ort zu beziehen
- Anwendungsfragen
- Ort(e) der charakteristischen Leistung
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Anwendungsfragen
- Ortsansässige Anwaltskanzlei ist für kleinere und mittlere Fälle oft in der Lage, die nämliche Dienstleistung unbürokratischer und günstiger als eine internationale Grosskanzlei zu erbringen
- Zwang für international tätige Unternehmen, ihre Beratungs- und Vertretungs-Dienstleistungen vor Ort zu beziehen
- Gerichtszulassungen
- Zulassung bloss von ortsansässigen bzw. vor Ort zugelassenen Rechtsanwälten
- meist ein Handicap für internationale Grosskanzleien, es sei denn, dass sie – wie heute üblich – örtlich mit einheimischen Anwälten tätig sind oder Kooperationen mit lokalen Kanzleien eingehen
- eine Mandatsteilung in federführender Anwalt am Kundensitz und Prozessanwalt vor Ort der Gerichtsbarkeit ist nur bei einem eingespielten Team zweckmässig
- Zulassung bloss von ortsansässigen bzw. vor Ort zugelassenen Rechtsanwälten
- Unvereinbarkeiten?
- Das Risiko von Interessenkonflikten bei internationalen Anwaltskanzleien grösser als bei lokalen, v.a. wenn die Gegenpartei ebenfalls ein international tätiges Unternehmen ist
- Vorteile für ein Vor-Ort-Kanzlei
- Empfehlenswert
- Beziehungspflege zu 1 – 2 lokal tätigen Kanzleien, ev. Beizug einer Kanzlei, die gleichzeitig Kenntnisse des lokalen und des ausländischen Rechts hat (siehe unten)
- Empfehlenswert
- Notwendigkeit wegen länderspezifischer Rechtssysteme und Gesetze
- Internationale Beschaffung anwaltlicher Dienstleistungen
- Länderübergreifende Projekte
- Produkterealisation
- neue Produkte, dessen Erfindung (Patente) und Marken international gesichert und überwacht sowie Gross- oder Detailhandel vertrieben werden sollen
- Produktehaftung
- UWG-Fälle
- usw.
- Produkterealisation
- Vorteile für internationale Grosskanzleien im Vorteil
- Empfehlenswert
- Beziehungspflege zu 2 – 3 international tätigen Kanzleien (siehe unten)
- Empfehlenswert
- Länderübergreifende Projekte
Beschaffung von nur Teilleistungen oder von zusammenhängenden Systemleistungen?
- Ausgangslage
- Rechtsdienstabteilungen haben meist die Beschaffungsphilosophie, dass sie die Projektkonzeption, Projektplanung und Projektdurchführung oder den anfallenden Beratungs- oder Vertretungsbedarf möglichst selber abdecken und externe Rechtsanwälte nur im Ausnahmefall für Teilaspekte beiziehen
- Teilleistungen
- Beschaffung also nur von Teilleistungen bei Anwaltskanzleien wie
- Gutachten
- Prozessführung
- etc.
- Vorteile
- Verbleib der Projektherrschaft und Know how beim Unternehmen bei gleichzeitiger Nutzung externer Expertise
- Keine Abhängigkeit von Dritten
- Meist günstigere Kosten
- Nachteile
- Feststellung allfälliger Mängel des internen Projektmanagements im Nachhinein
- Beschaffung also nur von Teilleistungen bei Anwaltskanzleien wie
- Zusammenhängende Systemleistungen
- Einkauf ganzer Systemleistungen
- Personell
- Anwaltskanzlei als Generalunternehmer bzw. Generalplaner
- Beizug von Subunternehmern (Zukauf von Unterakkordanten)
- zB Ausbildung der Mitarbeiter des Unternehmens für die Umsetzung des ausgelagerten Themenbereichs
- Sachlich
- Problemlösung von A-Z
- organisatorisch
- betriebswirtschaftlich
- rechtlich
- Gesellschafts-, vertrags-, steuer- und wettbewerbsrechtlich etc.
- finanziell
- etc.
- Problemlösung von A-Z
- Personell
- Vorteile
- One Stop-shopping
- ev. mdp-Lösung
- Konsistenz der Systemumsetzung
- Nutzung externen Fachwissens
- Effizienz von der Planung bis zur Umsetzung
- Klare Zuweisungsmöglichkeit von Erfolg oder Misserfolg
- Nachteile
- Know how extern
- Risiko veränderter Verhältnisse beim Dritten
- Einkauf ganzer Systemleistungen
Koordination und Kommunikation zwischen Anwaltskanzlei und Unternehmen
- Ausgangslage
- Da Koordination und Kommunikation zwischen Unternehmen und Anwaltskanzlei anspruchsvolle und wichtige Aufgaben sind zu ihrem Gelingen bestimmte Regeln aufzustellen
- Ansprechpartner bei beiden Parteien
- Unternehmen
- Legal Controlling (und nicht Management), vd Head legal und / oder sein Stellvertreter
- Auswahl, Instruktion und Überwachung
- Legal Controlling (und nicht Management), vd Head legal und / oder sein Stellvertreter
- Anwaltskanzlei
- Mandatsleiter und Stellvertreter
- Entgegennahme Instruktion von Unternehmen
- Sicherstellung der Stellvertretungstauglichkeit
- Auswahl, Instruktion und Überwachung der internen Mitarbeiter
- Vorgängig zu lösende Vereinbarkeitsfragen
- Freundschaft des Anwalts zu Management-Mitglied
- Anwalt hält Ansicht des Legal Controller zu einer rechtlichen und / oder ethischen Frage als offensichtlich falsch
- Mandatsleiter und Stellvertreter
- Unternehmen
- Kommunikationsqualität
- Sicherstellung einer offenen und fairen Kommunikation
- Direktes und offenes Gespräch
- Keine falsche Rücksichtnahme auf Gefühle und Befindlichkeiten
- Kein Zurückhalten von Informationen, die für den Fall von Bedeutung sind, auch von Fehlleistungen der einen oder anderen Partei
- Einbringung möglicher Argumente der Gegenpartei
- Voraussetzung für das Projektgelingen
- Seriöse Gesprächsvorbereitung in allen Punkten
- Tatsächliche Aspekte
- rechtliche Aspekte
- to do’s
- Zuständigkeiten
- Termine
- usw.
- Mögliche Kommunikationsregeln
- Sicherstellung einer offenen und fairen Kommunikation
- Koordinationsrichtlinien
- Einführung von Richtlinien
- Es empfehlen sich sog. „Koordinationsrichtlinien“ für die Gestaltung der Beziehungen zwischen Unternehmen und Anwaltskanzlei
- Inhalt
- Wichtigste Koordinationsregeln
- Ausgestaltung als AGB
- Solche „Koordinationsrichtlinien“ können in die Form Allgemeiner Vertragsbestimmungen (AGB) gekleidet sein
- Mögliche Koordinationspunkte
- Einführung von Richtlinien
Pflege der Partnerschaft zwischen Anwaltskanzlei und Unternehmen
- Ausgangslage
- Für ein erfolgreiches Arbeiten des Legal Controlling und des externen Anwalts im Outsourcing-Verhältnis bedarf es des Partnerschaftsaufbaus und der Partnerschaftspflege
- Gegenseitiger Respekt
- Vermeidung von Umgangsfehlverhalten
- Engagement von Goodwill, Flexibilität und Zeit
- Panels als Partnerschaftspflegeinstrument
- Tagungen
- (beschränkte) Einbindung des Anwalts ins Intranet des Unternehmens
- Austausch über rechtliche Entwicklungen
- uam
- Nähe der Partner erfordert Bewusstsein für Limiten
- Unsicherheiten trotz Vertrauen
- Ungeklärtes trotz Koordinationsrichtlinien
- Ungewisse Partnerschaftsentwicklung, abhängig von
- Interesse(n) der Partner
- mit Einsicht, dass Partnerschaft
- Planungsprozess
- Lernprozess
- mit Einsicht, dass Partnerschaft
- Konfliktfähigkeit und Konfliktbeilegungskompetenz
- Positive Grundeinstellung und Willen
- zum Verständnis
- der Bedürfnisse des Partners
- der Denkweise des Partners
- zur Weitsicht
- zur Grosszügigkeit
- zum Verständnis
- Interesse(n) der Partner
- Für ein erfolgreiches Arbeiten des Legal Controlling und des externen Anwalts im Outsourcing-Verhältnis bedarf es des Partnerschaftsaufbaus und der Partnerschaftspflege
- Partnerschaftsfähigkeit
- Partnerschaft bedeutet immer
- teilweise Aufgabe der Selbständigkeit
- teilweise Abhängigkeit
- Loyalität
- Vermeidung von Interessenkonflikten (auch bei den späteren Mandatsannahmen Dritter)
- Grenzen
- Loyalitätsgrenzen
- Ethik
- Recht
- Unmöglichkeit
- Widerrechtlichkeit
- Unsittlichkeit
- etc.
- Standesrecht
- Vertrauenswürdigkeit des Anwalts bei den Behörden
- Loyalitätsgrenzen
- Kernkomponenten
- Interesse beider Parteien, möglichst lange zusammenzuarbeiten
- „Vorrat“ gemeinsamer Interessen für die Fortsetzung der gegenseitigen Zusammenarbeit
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Problemlösung in einer Beziehungskrise
- Vertrauen und gegenseitige Verpflichtung
- „Vorrat“ gemeinsamer Interessen für die Fortsetzung der gegenseitigen Zusammenarbeit
- Kulturen-Kompatibilität
- Ursprüngliche Kulturen-Check
- Check bei Auswahl der externen Anwaltskanzlei
- Nachträgliche Feststellung unterschiedlicher Kulturen
- Mögliche Unterschiede
- Managementstil
- Kosten-/Nutzen-Denken
- Individualitäts-/Kollektivmus-Denken
- Unabhängigkeits-/Autoritäts-Denken
- Innovationsfreudigkeit/Traditionalitätsverhaftung
- Angleichung zur Kompatibilität
- Mögliche Unterschiede
- Handhabung bei unterschiedlichen Kulturen
- Respektierung des Andersseins
- Aufeinander zugehen
- Anpassung im Kontakt
- Ohne eigene Kultur und eigene Identität aufzugeben
- Ursprüngliche Kulturen-Check
- Vermeidung der Abhängigkeit von Individuen bei beiden Partnern, ansonsten die Gefahr einer Mandate-Erosion beim Wegfall einer Schlüsselperson entsteht
- Interesse beider Parteien, möglichst lange zusammenzuarbeiten
- Partnerschaft bedeutet immer
- Professionalitäts-Primat
- Eine permanent professionelle Leistungserbringung ist ein „Must“
- Nur die Qualität ist die Grundlage für eine Dauerpartnerschaft
- Dynamik
- Dynamikanstrengungen zur Vermeidung von Abnützungserscheinungen im Zeitablauf
- Anwalt
- Dienstleistungsbereitschaft jederzeit, nach
- Qualität
- Bereitschaft zu Sonderleistungen
- Termin
- Preis
- Bereitschaft zu ggf. mal unentgeltlicher Leistungserbringung
- Qualität
- Keine Denken, das Mandat sei bis zum Ende auf sicher
- Dienstleistungsbereitschaft jederzeit, nach
- Unternehmen
- Unterstützung des externen Anwalts während der ganzen Dauer des Projekts
- Anwalt
- Dynamikanstrengungen zur Vermeidung von Abnützungserscheinungen im Zeitablauf
- Innovationsbereitschaft
- Bereitschaft zum Wandel
- Es ist der Gefahr zu begegnen, dass bewährte Mechanismen trotz veränderter Verhältnisse aufrechterhalten werden
- Change Management
- Bereitschaft, Flexibilität und Fähigkeit der externen Anwaltskanzlei, Veränderungen rechtzeitig zu erkennen und in entsprechende Arbeitsprozesse mit der Kundschaft abzustimmen bzw. umzusetzen
- Digitalisierung / Datentransfer via Cloud
- Einsatz neue Kommunikationsmittel
- Dienstleistungskonzept
- Bereitschaft, Flexibilität und Fähigkeit der externen Anwaltskanzlei, Veränderungen rechtzeitig zu erkennen und in entsprechende Arbeitsprozesse mit der Kundschaft abzustimmen bzw. umzusetzen
- Wissenstransfer
- Beiderseitige Lernbereitschaft mit dem Ziel, im Rahmen einer Win-Win-Situation je einen Wissens- und Erfahrungsvorsprung zu verschaffen
- Bereitschaft zum Wandel
Weiterführende Literatur
- Allgemein
- STAUB LEO, Legal Management von Recht als Führungsaufgabe, 2., erweiterte und aktualisierte Auflage, Zürich, S. 223 ff.
- MASCELLO BRUNO, Beschaffung von Rechtsdienstleistungen und Management externer Anwälte, Zürich 2015, 353 S.
- HAMBLOCH-GESINN SYLVIE / HESS BEAT / MEIER ANDREAS L. / SCHILTKNECHT RETO / WIND CHRISTIAN, In-House Counsel in internationalen Unternehmen, Basel 2010, 279 S.
- Koordinationsrichtlinien
- TRUEBENBACH PAUL, Engagement Process, in: 5th Annual Institute on Corporate Law Department Management, New York 1991, S, 61 ff.
- AIBEL HOWARD, Successful Teaming on Inside an d Outside Counsel to Serve the Corporate Client, in: The Business Lawyer, Vol. 38, No. 4, Chicago 1983, S. 1601
- Partnerschaftsprimat / Partnerschaftspflege
- BLEICHER KNUT, Der Strategie-, Struktur- und Kulturfit Strategischer Allianzen als Erfolgsfaktor, in: Bronder Ch. / Pritzl R. (Hrsg.) Wegweiser für Strategische Allianzen, Frankfurt / Wiesbaden / Zürich 1992, S. 286
- ROTERING J. / BURGER CH., Strategische Allianzen zur Stärkung der Wettbewerbsposition der Liberalisierung, in: Booz Allen & Hamilton (Hrsg.), Gewinnen im Wettbewerb, Stuttgart 1994, S. 114 f.
- AIBEL HOWARD, Successful Teaming on Inside an d Outside Counsel to Serve the Corporate Client, in: The Business Lawyer, Vol. 38, No. 4, Chicago 1983, S. 1599
Weiterführende Judikatur
- Partnerschaftsprimat
- BGE 106 Ia 111
Weiterführende Links
- Allgemeine Informationen
- Legal Outsourcing / Legal Services
- Die Auswahl von Anwälten | anwaelte.ch
- Damit das Anwaltsmandat ein Erfolg wird | anwaelte.ch
- Beraterwahl | berater.ch
- Produkte für Unternehmen | bnlawyers.ch
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Informationen
- Legal Controlling (Rechtsdienst)
- Legal Auditing
- Legal Compliance
- Legal Risk Management
- COMPLIANCE / CORPORATE COMPLIANCE
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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