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Lohn und Lohnforderungen

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Einzelarbeitsvertrag

Rechtsgebiet:
Lohn und Lohnforderungen
Stichworte:
Lohn, Lohnforderungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Arbeitsvertragsparteien können den Lohn frei vereinbaren, sofern und soweit keine zwingende Bestimmungen des Gesetzes, ein GAV oder ein NAV entgegenstehen.

Einseitige Lohnkürzungen des Arbeitgebers sind unzulässig: Die Wirkung ist ein Schuldenverzug infolge Verletzung der Lohnfortzahlungspflicht.

Ausnahmen:

  • Arbeitsvertrag sieht dies in engen Grenzen vor
    • Beispiele:
      • Verschlechterung der Wirtschaftslage
      • Nichteinhaltung der Qualitätsstandards durch den Arbeitnehmer
  • Änderungskündigung
  • Stillschweigende Lohnkürzung, wenn der Arbeitnehmer drei Mal einen niedrigeren Lohn ohne Reklamation entgegennimmt (umstritten)
    • Ein Teil der Lehre meint, dass der Arbeitnehmer die nicht bezahlten Lohnteile unter Vorbehalt von Treu und Glauben bis zur Verjährung einfordern kann.

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