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Lohn und Lohnforderungen

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Einzelarbeitsvertrag

Rechtsgebiet:
Lohn und Lohnforderungen
Stichworte:
Lohn, Lohnforderungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Arbeitsvertragsparteien können den Lohn frei vereinbaren, sofern und soweit keine zwingende Bestimmungen des Gesetzes, ein GAV oder ein NAV entgegenstehen.

Einseitige Lohnkürzungen des Arbeitgebers sind unzulässig: Die Wirkung ist ein Schuldenverzug infolge Verletzung der Lohnfortzahlungspflicht.

Ausnahmen:

  • Arbeitsvertrag sieht dies in engen Grenzen vor
    • Beispiele:
      • Verschlechterung der Wirtschaftslage
      • Nichteinhaltung der Qualitätsstandards durch den Arbeitnehmer
  • Änderungskündigung
  • Stillschweigende Lohnkürzung, wenn der Arbeitnehmer drei Mal einen niedrigeren Lohn ohne Reklamation entgegennimmt (umstritten)
    • Ein Teil der Lehre meint, dass der Arbeitnehmer die nicht bezahlten Lohnteile unter Vorbehalt von Treu und Glauben bis zur Verjährung einfordern kann.

Judikatur

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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