Der Unternehmerlohn ist das Entgelt, welches
- der Einzelunternehmer an sich selbst (auf ein privates Konto) bezahlt (Unternehmerlohn i.w.S. als rein rechnerische Grösse, weil die blosse Umbuchung von seinem Geschäfts- auf sein Privatkonto nicht als Leistung gilt)
- das Unternehmen, an dem der Unternehmer als Personengesellschafter (KlG, KmG), als Aktionär (AG) oder als Gesellschafter (GmbH) beteiligt ist, für seine Tätigkeit im Unternehmen erhält (Unternehmerlohn i.w.S., da bei Personengesellschaften ein Akonto auf den Gewinn ausbezahlt wird)
- der Unternehmer als Arbeitnehmer für seine Tätigkeit im Unternehmen (AG oder GmbH) erhält, an dem er beteiligt ist (Unternehmerlohn i.e.S.)
Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nur den Unternehmerlohn i.e.S. gemäss Ziffer 3!
(Steuer-)Planung
Eine gute Steuerplanung ist immer wünschenswert. In concreto hat auf der Agenda zu stehen:
- Erleichterung der Steuerlast
- Stärkung der privaten Vermögens- und Vorsorgesituation
- Unternehmensliquidität contra Bildung von Privatvermögen, v.a. wegen Unternehmensnachfolge
Weitere Einflussfaktoren auf die Frage der Gewinnabführung über den Unternehmerlohn oder Dividendenausschüttungen:
- Holding-Gesellschaft (Anknüpfung Unternehmensbesitz)
- Unternehmenssitz (Unternehmensstandort)
- Wohnsitz des Unternehmers
Massgebende personen-mässige Beurteilung:
- aus Sicht der Gesellschaft
- tiefes Unternehmersalär führt trotz geringeren Lohn- und Sozialkosten doch unter Berücksichtigung der Steuern zu insgesamt erhöhten Abgaben
- aus Sicht des Unternehmers
- tiefes Unternehmersalär bewirkt niedrigere Einkommenssteuer und verringerte Steuerlast, unter privilegierter Besteuerung der anstelle des Lohns ausgerichteten Dividenden
- je nach der Höhe der Ausschüttung soll sich der Dividendenbezug für den Unternehmer nach steuerlichen und abgabetechnischen Aspekten lohnen
- aus Gesamtsicht (Gesellschaft und Unternehmer)
- individuelle Beurteilung durch Steuerfachmann, mit einer massgeschneiderten Bezugsstrategie!
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Angemessener Unternehmerlohn
Der steuerlich angemessene Unternehmerlohn bestimmt sich wie folgt:
- Es liegt in der Entscheidungsmacht des Unternehmers zu bestimmen, wie viel er sich ausschütten lässt:
- in Form von Lohn
- durch Dividendenausschüttung
- Der Unternehmer sollte für diesen Entscheid folgendes beachten:
- Höhe des Unternehmerlohns
-
- Die Lohnhöhe muss dem Fremdvergleichsgrundsatz (engl. Arm’s length-Prinzip) standhalten
- Vorgehen durch Berater bzw. Steuerberater prüfen lassen (Plausibilität Praxis Steueramt bzw. Fremdvergleichsgrundsatz)
- Berücksichtigung der Sozialabgaben bei der Lohnfestsetzung
- ev. Abstimmung mit privaten Einkommen und Auslagen
- Beschaffung von Lohnvergleichszahlen
- Branchenvergleich
- Funktionenvergleich
- Umsatz
- Gewinn
- Anzahl Mitarbeiter
- zB Verbänden oder Branchenkollegen
- Kontinuität beim Unternehmerlohn
- Keine ständigen gewillkürten Lohnveränderungen
- Lohn hingegen an Geschäftsgang orientieren, aber durch entsprechende Ausgestaltung des (Kader-)Arbeitsvertrages
Hoher Lohn
- = hohe Sozialversicherungsabgaben
- für Unternehmen als Arbeitgeberin
- für Unternehmer als Arbeitnehmer
- teils ohne Rentenbildung: wie AHV
- = hohe private Steuerlast
Niedriger Lohn, ohne weitere Ausschüttung
- Thesaurierungswirkung
- Erhaltung der Unternehmensliquidität
Niedriger Lohn, mit Dividendenausschüttung
- siehe nachfolgend Dividendenpolitik
Dividendenpolitik
- Stabile und langfristige Dividendenpolitik
- Prüfung, ob die Ausschüttung zurückbehaltener Gewinne über eine Substanzdividende wirtschaftlich sinnvoll ist
- ev. Abstimmung mit privaten Einkommen und Auslagen
- Nachfolgeplanung bzw. private Vermögensplanung
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