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Lombardkredit / Margin Call

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Belehnungsgrenze

Rechtsgebiet:
Lombardkredit / Margin Call
Stichworte:
Lombardkredit, Lombardkredit / Margin Call, Margin Call
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Die Belehnungsgrenze ist der sich nach dem aktuellen Börsenkurs richtende Wert der Kreditsicherheit, in dessen Umfang gemäss den massgebenden Richtlinien eine Kreditlimite gesprochen werden kann.

Belehnungsgrundlagen

Die Belehnungssätze richten sich nach den

  • Vorgaben des Gesetzgebers (BankG und BankVo)
  • Weisungen der Aufsicht (Finma)
  • bankinternen Belehnungsrichtlinien.

Grundsätze

  • Je kleiner das Risiko zur Wertverminderung, desto grösser die Belehnungsobergrenze.
    Die Belehnungsobergrenze spiegelt das Kursrisiko wieder.
    Als Pfandobjekte werden in der Regel nur kurante Sicherheiten angenommen, die einfach bewert- und verwertbar sind.

Belehnungssätze (NEUE METHODE)

Aktuell wird für die Beleihung eines Wertpapierdepots abgestellt auf:

  • LTV (Loan to Value Ratio)
  • individuelle Zusammensetzung des Wertschriftendepots
  • Marktvolatilität
  • Marktliquidität
  • Gesamtposition des Kunden.

Tipp an Banken und Kreditnehmer:

Der Kreditnehmer sollte noch genügend Eigenmittel besitzen um

  • einer Nachschuss-Aufforderung (margin call) der Bank nachkommen zu können;
  • einen übrigen Verpflichtungen nachkommen zu können;
  • seinen Lebensunterhalt bezahlen zu können (Existenzminimum).

Es empfiehlt sich eine Kontroll-Rechnung mit worst case-Szenarien in allen Bereichen (Kursentwicklung der Depotwerte, Arbeitseinkommen, Existenzminimum usw.).

Belehnungssätze (ALTE METHODE)

Bisher wurden die Belehnungssätze beinahe „tarifähnlich“ gehandhabt. Die alten, nachfolgend aufgeführten Prinzipien können nur noch zur „Stegreifbeurteilung“ herangezogen werden:

  • Kassenobligationen der kreditierenden Bank: 90 % – 100 % des Nominalw.
  • Mündelsichere Papiere wie
    • Erstklassige schweiz. Anleihens-Obligationen qualifizierter Schuldner: 80 % – 100 % des Nominalw.
    • Pfandbriefe: 80 % – 100 % des Nominalw.
  • Börsenkotierte Wertpapiere: 10 % –   50 % des Börsenw.
  • Wertpapiere ohne regelmässigen Markt    individuelle Belehnung
  • Edelmetall-Barren: 70 % des Marktwertes
  • Edelmetall-Münzen: 50 % des Marktwertes

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