Als Lombardkredit gilt grundsätzlich jeder Bankkredit, der durch die Verfaustpfändung von beweglichen, wertbeständigen und marktgängige Sachen wie Wertpapieren, Edelmetallen und Ansprüchen aus Lebensversicherungen gesichert ist.
Eine Leistungsstörung bei einem Lombardkredit tritt meistens beim Element der Wertbeständigkeit der Pfandobjekte ein: Ein Wertzerfall führt im Rahmen der Kreditüberwachung zu einer Nachschussaufforderung der Bank. Kann der Kreditnehmer die Sicherheit innert Frist wieder herstellen, ist die temporäre Leistungsstörung behoben und das Kreditverhältnis nimmt seinen normalen Fortgang.
Im Falle einer nicht oder nicht rechtzeitigen Kreditnachdeckung bzw. –eindeckung wird es durch Pfandverwertung liquidiert. Oft gibt es aus den Kontakten während der Nachdeckungsfrist Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten. …
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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