Die Krediteindeckung ist die von der Bank betragsmässig bestimmte vorzeitige Teilrückzahlung der Kreditforderung.
Nichterfüllung der Krediteindeckung
Kommt der Kreditnehmer der von der Bank verlangten Krediteindeckung (innert Frist) nicht nach, so kann die Bank
- den Eindeckungsanspruch gerichtlich durchsetzen oder
- die verpfändeten Wertpapiere verwerten.
Siehe weiteres auch unter „Kreditnachdeckung“.