Die Bankverträge (Lombard-Kreditvertrag, Pfandvertrag und AGB) sehen regelmässig vor, dass die Bank bei Nichteinhaltung von Kreditnachdeckung bzw. –eindeckung sofort zur Pfandverwertung berechtigt ist, und zwar unabhängig vom Fälligkeitstermin der gesicherten Forderung.
Literatur
- MOSKRIC ELISABETH, Der Lombardkredit, Zürich / Basel / Genf 2003
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