Essentials
Typische Elemente
- Bank
- Bereitstellung der Kreditsumme bzw. Auszahlung, gegen Bestellung der Kreditsicherheit
- Die Bank kann die Auszahlung der Kreditvaluta verweigern, solange der Kreditnehmer die Kreditsicherheit nicht rechtsgültig bestellt hat
- Kreditnehmer
- Pflicht zur Bestellung der Kreditsicherheiten
- Zahlung von Zinsen
- Rückzahlung der Kreditvaluta.
- Kreditvertragsinhalt
- Verpflichtung der Bank (im Rahmen eines Geld- und Verpflichtungskredites) dem Kreditnehmer nach Einräumung eines Pfandrechts an geeigneten Vermögenswerten die Kreditvaluta auszubezahlen.
Tipp für Kreditnehmer:
Vergleichen Sie und achten Sie auf Übereinstimmung des Wortlauts der Pfandverwertungsklauseln folgender Dokumente:
- Lombard-Kreditvertrag
- Pfandvertrag
- Allgemeine Bankbedingungen (AGB).
Literatur
- EMMENEGGER SUSAN, Kreditsicherheiten, Basel 2008
- WIEGAND WOLFGANG (Hrsg.), Probleme der Kreditsicherung, Berner Tage für die juristische Praxis 1981, Bern 1982
- KUHN HANS, Schweizerisches Kreditsicherungsrecht, Bern 2011
Weiterführende Informationen
Rechtsnatur
Die Kreditierung erfolgt in einem Synallagma:
- Synallagmatische Verträge sind vollkommene zweiseitige Verträge, bei denen Leistung und Gegenleistung in einem Austauschverhältnis stehen.
Vgl. hiezu:
Abgrenzung von verwandten Rechtsgeschäften
- Repo-Geschäfte
- Im Gegensatz zum Lombardkredit erwirbt der Sicherheitsnehmer beim Repos-Geschäft (Sales and Repurchase Agreement) das Eigentum an den Sicherungsobjekten, d.h. die volle Rechtszuständigkeit, und nicht nur eine Pfandgläubigerstellung.
- Securities Lending and Borrowing
- Im Gegensatz zum Lombardkredit, wo die Bank ein Gelddarlehen dem Kreditnehmer gewährt, ist das Securities Lending-Geschäft Wertpapierleihe für bestimmte oder unbestimmte Dauer gegen Entgelt.
Literatur
- BERTSCHINGER URS, Rechtsprobleme des Securities Lending and Borrowing, Band 1: Grundlagen und Analyse der Geschäftsformen, Zürich 1994
- BERTSCHINGER URS, Das Repo-Geschäft in seinen verschiedenen Aspekten, in: Aktuelle Rechtsprobleme des Finanz- und Börsenplatzes Schweiz 1997, Bern 1998, S. 31 ff.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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