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Mieterausbau

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Begriffe

Rechtsgebiet:
Mieterausbau
Stichworte:
Mieterausbau
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rohbau im Bauwesen

Ein Bauwerk, dessen äussere Kontur einschließlich der Dachkonstruktion fertig gestellt ist, das jedoch noch keinen Ausbau des Inneren erfahren hat.

Rohbaumiete

  • Mietvertrag über ein Mietobjekt, welches nicht oder nicht voll ausgebaut ist
  • Mieter übernimmt den Innenausbau, wodurch das Mietobjekt erst überhaupt gebrauchstauglich wird (sog. Mieterausbau)
  • mit Rohbau muss nicht unbedingt dasselbe, wie im Baujargon verstanden werden
  • Vertragsvereinbarung ist massgebend

Abgrenzungen

Es zwischen folgenden beiden Aspekten zu differenzieren:

Mieterausbau

  • Verhältnis Vermieter zu Mieter
  • Vermietung im Rohzustand
  • Ermächtigung zum Mieterausbau
  • Verpflichtung, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen

Mieterbau

  • Verhältnis
    • Mieter (Besteller) und Handwerker (Unternehmer)
    • Handwerker (Pfandberechtigter) und Vermieter (i.d.R. Pfandeigentümer)
  • Werklohnanspruch
  • Bauhandwerkerpfandrecht
  • Pfandsumme
    • Vereinbarte Werklohn oder
    • nur Betrag der durch die Bauleistungen bewirkten Mehrwerts

» Weitere Informationen zum Mieterbau

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