Rohbau im Bauwesen
Ein Bauwerk, dessen äussere Kontur einschließlich der Dachkonstruktion fertig gestellt ist, das jedoch noch keinen Ausbau des Inneren erfahren hat.
Rohbaumiete
- Mietvertrag über ein Mietobjekt, welches nicht oder nicht voll ausgebaut ist
- Mieter übernimmt den Innenausbau, wodurch das Mietobjekt erst überhaupt gebrauchstauglich wird (sog. Mieterausbau)
- mit Rohbau muss nicht unbedingt dasselbe, wie im Baujargon verstanden werden
- Vertragsvereinbarung ist massgebend
Abgrenzungen
Es zwischen folgenden beiden Aspekten zu differenzieren:
Mieterausbau
- Verhältnis Vermieter zu Mieter
- Vermietung im Rohzustand
- Ermächtigung zum Mieterausbau
- Verpflichtung, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen
Mieterbau
- Verhältnis
- Mieter (Besteller) und Handwerker (Unternehmer)
- Handwerker (Pfandberechtigter) und Vermieter (i.d.R. Pfandeigentümer)
- Werklohnanspruch
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Pfandsumme
- Vereinbarte Werklohn oder
- nur Betrag der durch die Bauleistungen bewirkten Mehrwerts
» Weitere Informationen zum Mieterbau
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