… für den Mehrwert infolge Mieterausbau
- kann durch schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen werden
- OR 260a Abs. 3 findet analog Anwendung:
- Mietsache muss bei Beendigung des Mietverhältnisses objektiv einen erheblichen Mehrwert aufweisen
- Mehrwert ist vollumfänglich zu entschädigen, wobei dem Richter ein grosser Ermessensspielraum zukommt (vgl. ZGB 4)
… infolge nicht erfolgter Amortisation des Mieterausbaus
- umstritten, ob gemäss OR 256 dem Mieter einen Anspruch zukommt, wenn die Investition für die Mieterausbauten bei Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht amortisiert sind
- besser:
- Vereinbarung einer bestimmten Mindestdauer
- Vereinbarung eines Entschädigungssystems bei vorzeitiger Auflösung des Mietvertrages