Stirbt ein Mieter, so ergeben sich für dessen Erben sowie für den Vermieter – neben der mit Todesfällen verbundenen Tragik – diverse juristische Probleme. Diese sollen mit der vorliegenden Webseite beleuchtet werden.
Hier finden Sie rechtliche Informationen zum Vorgehen beim Tod eines Mieters:
» Wichtige Begriffe
» Grundsatz: Mietertod kein automatischer Auflösungsgrund
» Ausnahme: Mietertod als vertraglicher Auflösungsgrund
» Beendigung des Mietverhältnisses durch Erben
» Beendigung des Mietverhältnisses durch Vermieter
» Erbenhaftung
» Tipps
Gesetzliche Grundlagen
- OR 266i (Ausserordentliche Kündigung bei Tod des Mieters)
Art. 266i OR
3. Tod des Mieters
Stirbt der Mieter, so können seine Erben mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen.
News zu Miete und Immobilien
News und aktuelle Informationen zum Schweizer Mietrecht sowie zu Immobilien und dem Immobilienmarkt Schweiz finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG :
law-news.ch » Mietrecht
law-news.ch » Immobilien / Sachenrecht
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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