Stirbt ein Mieter, so ergeben sich für dessen Erben sowie für den Vermieter – neben der mit Todesfällen verbundenen Tragik – diverse juristische Probleme. Diese sollen mit der vorliegenden Webseite beleuchtet werden.
Hier finden Sie rechtliche Informationen zum Vorgehen beim Tod eines Mieters:
» Wichtige Begriffe
» Grundsatz: Mietertod kein automatischer Auflösungsgrund
» Ausnahme: Mietertod als vertraglicher Auflösungsgrund
» Beendigung des Mietverhältnisses durch Erben
» Beendigung des Mietverhältnisses durch Vermieter
» Erbenhaftung
» Tipps
Gesetzliche Grundlagen
- OR 266i (Ausserordentliche Kündigung bei Tod des Mieters)
Art. 266i OR
3. Tod des Mieters
Stirbt der Mieter, so können seine Erben mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen.
News zu Miete und Immobilien
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