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Kaufvertrag

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Nebenpflichten

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neben den in OR 184 Abs. 1 genannten Hauptpflichten des Verkäufers, dem Käufer Besitz- und Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen, existieren sogenannte Nebenpflichten, welche sich direkt aus dem Gesetz, nach Treu und Glauben oder aus einer Parteivereinbarung ergeben können:

Begriff

  • Nebenpflichten =   Sämtliche Pflichten des Käufers, welche nicht unter die Pflicht zur Besitz- und Eigentumsverschaffung fallen

Grundlagen

  • Gesetzliche Nebenpflichten
    • zB Tragung der Beurkundungskosten und der Abnahmekosten
      • OR 188
    • zB Pflicht zur Bezahlung der Transportkosten
      • OR 189
    • zB Pflicht zur Aufbewahrung beanstandeter Ware
      • OR 204 Abs. 2
  • Nebenpflichten aus Treu und Glauben (ZGB 2)
  • Nebenpflichten aus Verkehrssite oder Handelsbrauch
  • Nebenpflichten aus Parteivereinbarung
    • Parteien können beliebige weitere Nebenpflichten verabreden
      • Verpackungspflicht
      • Mitwirkungspflicht
      • Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung
      • Verpackungspflicht
      • Tragung gewisser Kosten, Steuern, Zölle
      • Versicherungspflicht
      • Lagerungspflicht
      • Transportpflicht
      • etc.

Nichterfüllung von Nebenpflichten

  • Kein Erfüllungsanspruch
    • Kein selbständig einklagbarer Erfüllungsanspruch bei Verletzung von Nebenpflichten
  • Ausnahme
    • Wenn Nebenpflicht in das vertragliche Synallagma miteinbezogen werden kann, d.h. untrennbar mit einer Hauptleistung verbunden ist
      • zB Montagepflicht bei Kauf mit Montagepflicht
        • Verweigerung der Kaufpreiszahlung, wenn Kaufgegenstand geliefert, nicht aber montiert wird
      • zB Pflicht zur Namenslöschung im Handelsregister beim Unternehmenskauf

Schadenersatz

  • Verletzungen von Nebenpflichten berechtigen zu Schadenersatz (positive Vertragsverletzung) nach OR 97

Literatur

  • Bucher Eugen, OR Besonderer Teil, 3. Aufl., Zürich 1988, S. 52 ff. 
  • Koller Alfred, BSK-OR I, 5. Aufl., Basel 2011, N 70 ff. zu Art. 184

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