- Bei Nichteinigung wird die Klagebewilligung dem Kläger (also dem Mieter) ausgestellt (ZPO 209 Abs. 1 lit. b):
- Der Mieter hat innert 30 Tagen das zuständige Gericht anzurufen.
- Lässt er die Frist verstreichen, verfällt die Klagebewilligung und der Mietvertrag gilt zu den bisherigen Konditionen weiter.
- Der Vermieter kann die Herausgabe hinterlegter Mietzinse verlangen.
- Bei Ablehnung eines Urteilsvorschlages wird die Klagebewilligung der ablehnenden Partei ausgestellt:
- Die ablehnende Partei hat innert 30 Tagen das zuständige Gericht anzurufen.
- Lässt sie die Frist verstreichen, gilt der Urteilsvorschlag dennoch als angenommen (ZPO 211 Abs. 3).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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