Mit der Aufhebung von aOR 274g ist die Möglichkeit der Beurteilung einer Kündigungsanfechtung durch den Ausweisungsrichter entfallen.
Ficht der Mieter eine Kündigung an, ist zu erwarten, dass der Vermieter ein Ausweisungsbegehren erst stellen kann, wenn das Verfahren betreffend Kündigungsanfechtung rechtskräftig abgeschlossen ist.
Falls die Rechtshängigkeit eines Ausweisungsverfahrens einer später eingeleiteten Kündigungsanfechtung entgegensteht, könnte für die Vermieter der Ausweg darin bestehen, dass sie ein Ausweisungsverfahren nach der Kündigung so schnell wie möglich vorsorglich einleiten.
Die Praxis wird die sich stellenden Probleme klären müssen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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