Mit der Aufhebung von aOR 274g ist die Möglichkeit der Beurteilung einer Kündigungsanfechtung durch den Ausweisungsrichter entfallen.
Ficht der Mieter eine Kündigung an, ist zu erwarten, dass der Vermieter ein Ausweisungsbegehren erst stellen kann, wenn das Verfahren betreffend Kündigungsanfechtung rechtskräftig abgeschlossen ist.
Falls die Rechtshängigkeit eines Ausweisungsverfahrens einer später eingeleiteten Kündigungsanfechtung entgegensteht, könnte für die Vermieter der Ausweg darin bestehen, dass sie ein Ausweisungsverfahren nach der Kündigung so schnell wie möglich vorsorglich einleiten.
Die Praxis wird die sich stellenden Probleme klären müssen.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MieterausbauEinleitung zum Mieterausbau / RohbaumieteAutoren:Geschäftsraummiete / LadenmieteEinleitung zur Geschäftsraummiete / Ladenm...Autoren:MieterstreckungEinleitung zur Erstreckung des Mietverhält...Autoren:MietzinserhöhungEinleitung zur Mietzinserhöhung SchweizAutoren:AnfangsmietzinsEinleitung zum AnfangsmietzinsAutoren:MietprozessEinleitung zum Mietprozess / Mietrechtlich...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht